Hallo,
für mich liest es sich so, als wenn der Kindesvater von dir die Hälfte vom zurückliegenden und zukünftigen Kindergeld in BAR haben möchte .....🤔
Wenn ihr getrennt lebt, dann bekommt das Kindergeld derjenige Elternteil bei dem das Kind lebt, also richtigerweise DU !
Dem Kindesvater wird beim monatlichen Kindesunterhalt das hälftige Kindergeld angerechnet, er zahlt quasi weniger als er lt. Düsseldorfer Tabelle zu zahlen hätte. Dahingehende Versäumnisse gehen zu Lasten des Vaters, rückwirkend gibt's nichts !
Zudem kann sich jeder Elternteil den Steuerfreibetrag von 0,5 (1Kind) zuerkennen lassen, auch der Vater eures gemeinsamen Kindes !
👋