Wenn du als Studentin (auch als duale :-) ) einen Nebenjob annehmen möchtest, musst du zunächst Folgendes beachten:

1. Wenn eine Arbeit als Nebenjob für Studierende gelten soll, also parallel
zum Studium ausgeübt wird, darf sie 19 Wochenstunden nicht
überschreiten. Andernfalls erlischt der Status „Student“ beim
Arbeitgeber, was auch den Verlust damit einhergehender steuerlicher
Vorteile bedeutet.

2. 450 Euro Jobs: Die Verdienstgrenze für Nebenjobs liegt aktuell bei 450€. Wenn du mehr als 400 € und weniger als 450€ verdient, musst du einen
Beitrag an die Rentenversicherung abführen. Du kannst aber eine Befreiung davon beantragen.

3. Durch den neuen Mindestlohn verdient man aber schnell mehr als 450 Euro pro Monat. Hier kannst du dann in die Kategorie des Midijobs wechseln. Hier
müssen Studenten die gesetzlichen Beiträge zur Rentenversicherung sowie ggf. Einkommenssteuer zahlen (abhängig vom jährlichen Gesamtverdienst). Du kannst durchaus einen Mini -und Midijob parallel haben.

4. Weitere Beschäftigungen müssen in deinem Fall beim Arbeitgeber gemeldet und erlaubt werden.

5. Egal, wie du arbeitest: Sobald du mit deinen Nebenjobs als Unverheiratete mehr als 450 Euro im Monat verdienst bzw. über dem Freibetrag von 8652 Euro (2016) liegst, musst du Einkommenssteuer zahlen. 

5a) Neben der Lohnsteuerpflicht, kann auch eine Umsatzsteuerpflicht anfallen. Nämlich dann wenn der Umsatz zuzüglich Steuern im laufenden Kalenderjahr den Wert von 17.500 Euro überstiegen hat und im folgenden Kalenderjahr 50.000€ übersteigen wird, müssen Studenten Umsatzsteuer zahlen.

6. Du musst für jeden Job eine separate Lohnsteuerkarte beantragen. Wie du schon sagst, in deinem Fall für eine Stelle dann auch einen Gewerbeschein beantragen.

7. Wenn  über ein angemeldetes Gewerbe Einkommen bezogen wird, musst du ab einer gewissen Verdienstgrenze einen Mitgliedsbeitrag an die Industrie- und Handelskammer (IHK) zahlen. Beitragsfrei sind Erträge bis insgesamt 5200 Euro. Da die zu zahlenden Beiträge aber nicht einheitlich geregelt sind, solltest du bei der jeweils zuständigen IHK nachfragen.

8. Falls du bei deinen Eltern mitkrankenversichert bist, erlischt diese Versicherung ab einem bestimmten Einkommen bei selbständigen Studenten. Gleiches kann für Bafög und Kindergeld gelten.

9. Du kannst gewisse Werbekosten geltend machen. Diese Kosten müssen der Sicherung beziehungsweise dem Erhalt von Studium und Arbeitsplatz dienen müssen. Beispiele für Werbekosten sind:


Fortbildungskosten
Fahrtkosten
Kosten für Arbeitszimmer und Ausstattung
Anschaffungskosten für Dienstkleidung

Seit 2011 kann ein Pauschalbetrag von 1000€ als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Ich hoffe, das hilft dir weiter.

Anm. Support: Beitrag wegen Werbung editiert










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