Hi Hi,

der Geschäftsführer bzw. Inhaber haftet für alle Schäden gegenüber Dritten, auch wenn diese von Mitarbeitern entstanden sind. 

Dein Mutter muss diesen Schaden in keinem Fall zahlen. Der Chef der Reinigungsfirma sollte diesen Kleinschaden von 20 € selber zahlen und nicht dafür die Betriebshaftpflicht in Anspruch nehmen. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Betrieb bzw. das Unternehmen bei finanziellen Ansprüchen Dritter. Hohe Schadensforderungen müssen dann nicht das Bankkonto belasten oder sogar zu einer Insolvenz führen.

Kleinschäden sind für alle Versicherer ein Dorn im Auge. Wenn die Anzahl und Schadensquote in den letzten ein bis drei Jahren hoch ausfällt, führt dies meistens zu einer Kündigung seitens des Versicherers. Dies wäre für den Betrieb eine Katastrophe. Vor allem weil viele Auftraggeber mittlerweile den Nachweiß darüber sehen möchten. Eine neue Versicherung mit einer schlechten Schadensquote zu erhalten ist fast unmöglich bzw. zu nicht attraktiven Konditionen möglich.

Viele Grüße

Stefan vom Finanzchecks.de Team

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