Du sprichst mehrere Sachen an:

1. Du bist kein Kleinunternehmer, weil du kein Gewerbe hast. Kleinunternehmer ergeben sich aus gewissen Umsatz- und Mitarbeitergrößen. Gewerbe musst du bei gewissen Berufen anmelden.

2. Ob du Umsatzsteuer berechnen musst, liegt daran ob du umsatzsteuerpflichtige Umsätze generierst. Wenn du dem FA gegenüber eine selbstständige Tätigkeit angemeldet hast und sagst deine Umsätze werden unter 17500 EUR im Jahr liegen, dann musst du mit Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung die USt auf der Rechnung nicht ausweisen.

3. Wenn das eine einmalige Situation ist, brauchst du nicht unbedingt eine Rechnung schreiben. Du kannst auch den Erhalt des Geldes mit einer Quittung notieren und es dem Jobcenter mitteilen bzw. Kopie der Quittung vorlegen.

4. Solltest du regelmäßig daraus Einnahmen erwirtschaften, ist die Frage, ob Gewerbeanmeldung notwendig ist sowie Rechnung schreiben und  eine Steuernummer dafür beim FA beantragen.

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