Für ein Experiment über einen kurzen Zeitraum sicher MACHBAR. Muss man aber lebenslänglich damit auskommen, wird es sicher keine gesunde Ernährung geben. Im Sinne der Rentenversicherung ist das aber bestimmt ein Lichtblick !

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Ich vermute mal, daß es sich um den KINDERGELDZUSCHLAG handelt. Hier ist die Angabe aller Versicherungen sinnvoll, da diese eine Belastung des Haushalts darstellen. Ob die einzelnen Versicherungsbeiträge berücksichtigt werden, ist eine andere Frage. Schaden kann es aber nicht.

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Wenn es DERSELBE Vertrag ist, in dem weitergespart wird ( prüf bitte mal die Vertragsnummern, ob diese übereinstimmen ), dann fällt KEINE NEUE Gebühr an. Hier liegt dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ein Irrtum vor. Dann bitte den BHW-Berater anrufen oder direkt in der Zentrale in Hameln. Die klären das !

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Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ist eine Police erstellt und versandt worden. Die Gesellschaften schicken ziemlich gleichzeitig Versicherungsschein an den / die Versicherungsnehmer / in und Lastschriftseinzug an die Bank. Ein Anruf an den Vermittler oder die Gesellschaft direkt wird Dir Klarheit bringen.

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Ich würde mal die Zinssätze vergleichen. Höchstwahrscheinlich sind die sogenannten Überziehungszinsen um ein Vielfaches höher, als die Zinsen für ein Sparkonto. Welchen Sinn macht es, auf der einen Seite 1% Sparzinsen zu bekommen, wenn ich für den Rückführungskredit sehr wahrscheinlich über 10 % bezahlen muss ?

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Hier musst Du Dir die Frage beantworten, ob Dich ein Verschulden trifft, also ob Du bei der Verwendung einen Fehler gemacht hast.? Im § 823 BGB ist Grundlage für die so genannte Verschuldungshaftung geregelt. Darin sind alle Ursachen, die zu einer HAFTPFLICHT führen können, genannt.

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