Inkasso HIT Trotz Ratenzahlung seit 3 Jahren ist die Hauptf. gleich?

Hallo.

Ich bin seit dem Jahr 2006 mit einer Schuld konfrontiert. Die Hauptforderung betrug 435€. Ich konnte es damals nicht zahlen und war auch Geistig und Körperlich nicht in der Lage mich um meine Schulden zu kümmern.

Nachdem da Inkasso Unternehmen HIT sich dessen annahm, stieg meine Schuld bis zum Jahre 2015 auf fast 1200€

Anfang 2015 fing ich an kleine Raten an HIT zu überweisen. Nur 10€, aber mehr konnte ich nicht, da ich ALG2 Empfänger bin. Diesen Monat konnte ich meine Rate nicht bezahlen, das schrieb ich der HIT. Diese antwortete mir mit einem Zahlungstermin von 10 Tagen sonst wird der kmpl. Betrag fällig. Ich antwortete erneut und fragte nach den Zahlungseingängen von mir und wie hoch meine Schuld noch ist etc.

Dann bekam ich heute eine Mail mit der Auflistung der Schulden, mit allen Zinsen, deren Zinssäze etc etc. Daraus erkannte ich, dass ich 3 Jahre lang nicht meine Hauptschuld sondern deren Gebühren bezahlt habe. Ich also jeden Monat immer die Verzugszinsen von der gesamten Hauptforderung zahlen musste. Ist das Rechtens? Ich bin nach 3 Jahren von 1200€ auf 860€ runter. Muss also noch über 400€ zahlen damit ich die Hauptforderung begleichen kann und dann werden erst die Zinsen weniger. Ich bin doch da um meine Schulden zu bezahlen und nicht um das Inkasso Unternehmen zu finanzieren? Die Rate habe ich ersteinmal abgebrochen. Doch wenn HIT nun sagt: Nein, keine Ratenzahlung mehr, dann stehe ich da und kann nichts tun und die schlagen Ihre Zinsen wieder rauf bis irgendwann die Ursprungssumme von 1200€ da ist. Was kann ich tun? Ich bin doch bereit meine Schulden zu begleichen, doch will HIT mich ausnutzen und sich an meiner Schuld bereichern? Kann mir jemand einen Rat geben wie ich mich verhalten soll. Danke Ihnen für das lesen.

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Hallo. Heute kam eine Email mit dem Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hünfeld vom 14.09.2006.

Ich schätze das ist ein Titel?!

Dazu habe ich noch folgenden Brief bekommen von der HIT. Kann ich dass so annehmen oder? Ich finde das Angebot gut. Vielleicht kann mir der ein o. andere da zu etwas schreiben.

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Sehr geehrter xXx,

in der vorbezeichneten Angelegenheit beziehen wir uns auf die bisherige Korrespondenz

und bieten Ihnen, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, folgenden

außerordentlich günstigen Ratenzahlungsvergleich an.

Der Vergleichsbetrag beträgt: EUR 450,00

Zahlbar in mtl. Raten a/EUR 10,00 ab dem 01.05.2018

Die weiteren Teilzahlungen sind jeweils am gleichen Datum des Folgemonats fällig.

Sollten Sie mit einer Rate länger als 10 Tage in Rückstand geraten, ist der geschlossene

Vergleich hinfällig und somit wird die tatsächliche Forderung zzgl.

weiterer Zinsen und Kosten zur sofortigen Zahlung fällig.

Abschließend möchten wir noch mitteilen, dass es sich bei diesem Angebot um ein

besonderes Entgegenkommen handelt. Bedenken Sie bitte, dass Sie bei Erfüllung

des Vergleiches einen erheblichen Teil der Forderung sparen.

Durch die Ratenzahlungen bestätigen Sie, dass Ihnen weder die Zahlungsunfähigkeit

droht, noch dass die Ratenzahlungen in der Absicht erfolgen, andere Gläubiger hierdurch

zu benachteiligen.

Für den Eingang einer Stellungnahme haben wir uns erlaubt, eine Frist von 10 Tagen

zu notieren.

Mit freundlichen Grüßen

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