ich habe das produktprofil für dich gefunden: http://www.wuestenrot.de/rmedia/media/bausparen/dokumente/vf0288_2_082010end_produktinformationsblatt_bausparen_09112010.pdf

Du hast einen niedrigen Guthabenzins von 0,5%. Die Wüstenrot Bausparkasse ist meines Erachtens ein solides Unternehmen und schon sehr lange im Bauspargeschäft tätig.

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Nein, damit kommt der ARbeitgeber nicht durch. Er verstößt damit gegen das Antidiskriminierungsgesetz. Demnach darf niemand wegen seiner religiösen Einstellung gekündigt werden.

Wikipedia dazu: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll. Zur Verwirklichung dieses Ziels erhalten die durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen.

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