Offenbar ist dir nicht bewusst, dass wir hier nicht alle mit so einem Fragebogen vor der Nase am Rechner sitzen. Sonst würdest du womöglich ja hingeschrieben haben, was da eigentlich abgefragt wird.

Da ich aber eine Ahnung habe, kann ich dir jetzt schon sagen, dass auch dann keiner die Frage beantworten kann, solange nicht bekannt ist, was du eigentlich machst.

Handgehäkelte Türklinkenschoner verkaufen?

Begleitservice?

Juristische Gutachten?

Innenausbau?

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Ist denn der Kaufvertrag verlorengegangen, in dem ja drin steht, zu welchem Anteil jeder der Beteiligten der GbR Eigentum am Grundstück erworben hat?

Und wie kommt es, dass die Grundbucheintragung abweichend vom Kaufvertrag vorgenommen wurde?

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Welche Steuerart ist denn gemeint?

Bei der Umsatzsteuer kommt es darauf an, wer der Leistungsempfänger ist.

Bei Gewerbesteuer und Einkommensteuer finde ich hier keine Besonderheit, die irgendwie abgehandelt werden müsste.

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Vorteile einer Ehe aus finanzieller Sicht?

Guten Morgen zusammen,

mein Partner und ich sind seit 5 Jahren glücklich liiert und seit dem Frühjahr 2018 lebe ich in seinem Haus in einer Dachgeschosswohnung mit einem Mietvertrag. Wir arbeiten beide auf StKl 1 und verdienen zusammen mehr als 4 T€ netto. Das Haus muss von meinem Partner wg. eines Erbes noch bis etwa 2025 anteilig an den Bruder ausgezahlt werden. Das ist der Hauptgrund, warum ich Miete zahle, was ich gerne tue.

Nun ist die Frage, welche steuerlichen oder versicherungstechnischen Vorteile sich durch eine Eheschliessung ergeben würden? Wir haben keine Kinder und planen auch keine. Mein Partner ist 15 Jahre älter als ich. Da ich noch nie verheiratet war, habe ich keinen richtigen Durchblick, welche finanz. Verbesserungen sich durch eine Ehe ergeben könnten.

  • Gemeinsame Krankenversicherung bzw. Familienversicherung in der GKV möglich?
  • Welche Steuerklassenwahl ist sinnvoll? Welche Kriterien sind bzgl. der unterschiedlichen Einkommen zu beachten? Wir arbeiten beide in Vollzeit.
  • Welche Ansprüche könnten sich bzgl. des Hauses ergeben? Wie und wo trägt man für sich als pot. Ehefrau oder für den Bruder des Partners ein lebenslanges Wohnrecht ein? Sollte das Haus im vorzeitigen Todesfall des Mannes auf mich überschrieben werden, damit es überhaupt verkäuflich ist oder nicht?
  • Was gibt es bzgl. jeweiliger Direktversicherungen, Riester-Rentenverträge und fondsgebundenen Kapitalanlagen zu beachten, um eine für beide Seiten optimale Begünstigung zu erwirken?
  • Bedeutet es einen großen finanz. Verlust, wenn wir beide uns entscheiden, erst in ca. 10 Jahren oder noch später zu heiraten?
  • Wäre ich meinem Ehemann gegenüber unterhaltspflichtig, wenn er zB in 2 Jahrzehnten in ein Pflegeheim übersiedeln müsste, ich aber noch am arbeiten bin?

Ganz herzlichen Dank für Eure Antworten vorab. :-)

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An deiner Stelle würde ich die Frage aufteilen und die jeweils sich ergebenden Teilfragen separat stellen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier jemand eine Komplettantwort liefern kann.

Die Ehe wird als Modell ja insbesondere von Frauen deutlich überschätzt. Viele denken, dass man dann irgendwie zu einer (!) Doppelperson wird oder so. Wenn dann nach einem gemeinsamen Hauskauf zwei Grunderwerbsteuerbescheide ins Haus flattern, kann man das bestürzt-fragende Gesicht der Eheleute mit

"Hä? Wir sind doch verheiratet! Wieso kriegen wie jeder einen Bescheid?"

übersetzen.

Einzelne Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen ergeben sich für Eheleute insbesondere bei der Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer und ein kleines bisschen vielleicht auch bei der Einkommensteuer.

Bei 15 Jahren Altersunterschied kriegt man das aber auch mit einer Adoption hin :-)

(Nee Scherz, ich hatte auch schon Beziehungen mit deutlich größerem Altersabstand.)

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Du verwechselst da Einnahmen mit Ausgaben. Wenn dir das öfter passiert, hätte ich da einen Geschäftsvorschlag für dich.

Das eine ist das Bahnticket. Das ist nichts anderes als Arbeitslohn und damit Einnahme.

Das andere sind die Fahrtkosten. Das ist die Ausgabe, also Werbungskosten.

Natürlich musst du die Fahrtkosten berechnen und angeben, sonst werden sie ja nicht angerechnet und du versteuerst lediglich die Einnahmen.

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Wie sich das Finanzamt intern organisiert, muss doch in deine Augen keine Kummerfalten schlagen. Es ist deren Sache. Das Finanzamt bzw. die Finanzämter schreiben dich an und teilen dir die Steuernummer mit und für welche Steuern die gilt.

Beispiel:

Eine unverheiratete, freiberuflich tätige Frau aus Charlottenburg, die aber am Tempelhofer Ufer arbeitet, erhält vom Finanzamt Kreuzberg eine Nummer, welche für alle Steuern gilt.

Ist sie verheiratet, gilt die Steuernummer aus Kreuzberg nur für die Umsatzsteuer und die EÜR. Für die Einkommensteuer gilt die Steuernummer, die dem Ehepaar zugeteilt wurde.

Ein Mann bekommt keine eigene Steuernummer, der ist immer nur "mitgemeint".

Bisher habe ich nichts im Netz dazu gefunden.

Gesetze stehen bei uns ja vor allem im Gesetzbuch.

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Wie wird diese Einnahme steuerlich gewertet?

Um welche Steuerart geht es denn eigentlich?

Aber eine Einnahme ist umsatzsteuerlich eine Einahme und gewerbesteuerlich und einkommensteuerlich auch.

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Willst du sie abstrafen oder willst du dein Geld zurück?

Was soll dir eine strafrechtliche Verfolgung bringen, deren Ausgang ohnehin ungewiss ist? Ist es nicht sinnvoller, dem Rat von Lobber zu folgen?

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Sicherlich hast du in diesen Zeiten jeweils einen Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gestellt. (Ist dasselbe Formular wie die Einkommensteuererklärung, nur mit einem weiteren Kreuz auf der ersten Seite des Hauptformulars).

Dann muss du ja nur auf den Bescheid über die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrages gucken und weißt, wieviel Verlust von der Summe der Einkünfte abgezogen wird.

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Steuerbetrug - also Steuerhinterziehung - kann man dir nicht unterstellen, denn das kann man nur vorsätzlich begehen. Und zum Vorsatz gehören Wissen und Wollen. Beides ist bei dir nicht vorhanden gewesen.

Du kannst also dem Finanzamt ganz ruhig die Änderungen mitteilen.

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Lass halt die Gewerbeanmeldung wie sie ist. Ich habe auch einen Kran-Führerschein und führe gar keine Krane. Ich hab auch einen Kfz-Führerschein und habe gar kein Auto. Stört keinen.

Erkläre deine Einkünfte, wie es sich gehört und dann ist auch gut.

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Zuerst muss man verstehen, was diese Geldeinnahmen steuerlich eigentlich darstellen.

Bekommt der Geldgeber dafür eine Gegenleistung? Dann ist es eine gewerbliche Einnahme.

Bekommt der Geldgeber dafür keine Gegenleistung? Dann ist es ein Geschenk.

Wenn man das weiß, dann kann man als nächstes fragen: Um wieviel geht es denn hier? 20 Euro? 200? Oder 2.000? Im Monat meine ich.

Wenn man das weiß, kann man als nächstes schon mal eine Aussage machen, aber es kann auch sein, dass man noch mehr wissen muss.

Aber eins ist es nicht: Es sind keine Spenden.

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gilt für meine 50% ein Zeitraum ab 2011 und für die weiteren 50% meiner Ex-Frau ab 2016

... ist richtig.

Allerdings drängt sich eine weitere Frage auf:

 Kaufpreis 10.000€

War da auch ein Teil Schenkung dabei oder sind die 10.000 realistisch? Das würde die Antwort nämlich verändern.

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ich verzweifele gerade an meiner ersten Steuererklärung, die ich mit dem Programm WISO erstelle und dachte, das wäre danach einfach

Übung macht den Meister.

Mir ging das mal genauso, allerdings mit einer Zahnwurzelbehandlung. Ich hatte mir bei Amazon entsprechende Werkzeuge besorgt (Dremel hatte ich zum Glück schon) und im Internet eine Anleitung runtergeladen und dachte, das wäre danach einfach.

Was soll da schon schiefgehen?

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Warum nicht? Wenn das Gewerbeamt das akzeptiert...

Später interessiert das sowieso niemanden mehr.

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