Wfwbinder hat schon zutreffend geantwortet. Es darf sich bei der Verletzung um keine Bagatellverletzung handeln, damit überhaupt ein Schmerzensgeld zuerkannt werden kann.

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Die Frage der Anzahlung betrifft nur die Zahlungsmodalität und hat nichts mit dem Kaufvertrag selbst zu tun. Dieser ist nunmal zu deinem Preis geschlossen. Und Verträge sind einzuhalten. Wenn also der Verkäufer nicht will, wie du willst, wird schwerlich etwas oder nichts anderes zu machen sein.

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