Fragen kostet nichts. WAs sich bei uns bewährt hat: Nicht aus der Speisekarte wählen lassen, sondern im Vorfeld mit dem Restaurant 3 verschiedene Gerichte oder Menüs besprechen und festlegen. Da gibt es dann einen Preis für, und der ist in der Regel besser als wenn man aus der Karte wählen lässt. Denn das Restaurant kann dann ja besser disponieren.

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Wenn die Firma die Kosten übernimmt, dann kann es der MItarbeiter nicht steuerlich absetzen. Zahlt der Mitarbeiter die Kosten alle selbst und ist nachweislich das Ganze zur Weiterbildung, und nicht während der Arbeitszeit, dann kann man es steuerlich absetzen. Im Zweifelsfall sieht es aber eher schlecht aus, denn aus Deiner Frage lese ich heraus, dass es eher zum Job gehört.

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Ich habe sie nicht, kann also nur generell was zu Prepaid Cards sagen: Akzeptanz nicht immer und überall, aber doch meistens. Vorteil ist einmal, dass man nicht mehr ausgeben kann als vorher eingezahlt war - ist aber nur dann ein echter Vorteil, wenn Du Dich und Deine Ausgaben nicht im Griff hast. Was ich als echten Vorteil dieser Reisebank-Karte gegenüber einer Standard-Kreditkarte, die an einem Konto hängt, sehe: Du bleibst anonym beim Bezahlen, d.h. niemand kann aufgrund von Bezahlvorgängen Deine Kontodaten ausspähen oder auswerten, welches Einkaufsverhalten Du hast.

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Ja, dazu gibt es sogar Urteile, weil Banken argumentiert hatten, dass nach 30 Jahren die Unterlagen nicht mehr auffindbar wären und das Sparkonto inzwischen wohl aufgelöst sei und sie es deswegen ausgebucht hätten. Hingehen, Zinsen für die letzten 30 Jahre plus nachtragen lassen, dabei wird dann auch automatisch auf Euro umgerechnet. Erbschein mitnehmen. Sparbuch ist zwar eine Urkunde und ein sog. Inhaberpapier, sprich wer vorlegt, kann verfügen, aber bei einem so alten Sparkonto ist es besser, das Eigentumsrecht nachweisen zu können. Und wie gesagt, wenn die Bank nicht nachweisen kann, dass das Konto aufgelöst ist - und dagegen spricht eindeutig das Sparbuch, in dem das ja dann wohl eingertragen wäre - habt Ihr das Recht auf Guthaben plus Zinsen plus Zinseszinsen.

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Normalerweise nicht - das geht nur über die Teilung des Bausparvertrages. Denn man muss ja Bindungsfristen usw. beachten bei einem Bausparvertrag, ohne Zins- und Prämienverluste kann man- vereinfacht ausgedrückt - nur zugeteilte Bausparvertrags-Guthaben auszahlen lassen. Und wenn Deiner noch nicht soweit ist, würdest Du sicher einiges verlieren. Ein Bausparvertrag ist kein Sparbuch, bei dem man sich zwischendurch mal etwas auszahlen lassen kann. Die beste Möglichkeit kann Dir sicher Dein Berater durchrechnen.

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Habe ich auch gelesen, hier: http://www.geld-magazin.de/finanzen/immobilien/immobilien-einzelansicht/article/wartung-von-kinderspielgeraeten-im-gemeinschaftsgarten.html Es kommt darauf an, wie Ihr in der Eigentümergemeinschaft die Wartung des Spielplatzes geregelt habt.

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Nein, die Bank darf für die Kontoauflösung keinerlei Gebühr verlangen. Egal ob irgendwo in irgendeinem Preisverzeichnis etwas steht. Denn die Gebühr ist rechtswidrig, dazu gibt es Urteile. Mehr bei der Verbraucherzentrale NRW z.B.

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Wenn keine PIN-Eingabe erfolgt, dann müsste weiterhin die Unterschrift als Beweis, dass wirklich der Karteninhaber die Transaktion gemacht hat (und die Lastschrift beauftragt hat) gelten. Ich glaube, das ist eher Nachlässigkeit / mangelndes Sicherheitsbewußtsein der Kassierer. Bei uns hier beim Einkaufen jedenfalls wird immer auf die Unterschrift geschaut.

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Ja. Es kann aber sein, dass die Bank es auf ein Zwischenkonto ausgebucht hat (machen viele Kreidtinstitute nach 30 Jahren). Den Anspruch auf das Geld habt Ihr als Erben aber auf jeden Fall, es kann halt nur sein, dass die Bank ein bißchen länger sucht ..

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Nein, es gibt sogar Urteile dazu, dass der Halter hierfür verantwortlich ist (besser erziehen). Aber wie Snoopy155 sagt - ein guter Vertreter kann viel hinzaubern, wenn er daran interessiert ist, den Kunden zu halten.

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Es kommt darauf an, was in Deinem Baufinanzierungsvertrag steht. Ist Flexibilität bei der Tilgung vereinbart, dann kannst Du die Rate natürlich ohne Probleme und Gebühren hochsetzen. Falls fixe Tilgung vereinbart ist, kannst Du trotzdem fragen: Ggf. macht die Bank es dann gegen Gebühr. Bei manchen Finanzierungsmodellen (z.B. Konstantmodellen von Bausparkassen) ist es gar nicht möglich.

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Bei einem Bausparvertrag muss man nicht zwangsläufig bauen, sondern kann ihn einfach nur besparen, und später aufs Darlehen verzichten. Er ist halt flexibel. Ansonsten würde ich eher einen Fondssparvertrag schenken, denn über die lange Lauf/Sparzeit kann da schon einiges zusammenkommen. Und die Börsen werden sich - ebenfalls auf die lange Laufzeit gesehen - schon wieder erholen.

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