Ja das darf man. Allerdings muss ein Vertrag gemacht werden. Dieser sollte dann so gestaltet sein, dass daraus eindeutig hervorgeht, wievie Geld wie lange von wem bei wem angelegt wird.
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Eine Ratenzahlungsvereinbarung kann immer getroffenw werden. Es geht ja dabei darum, dass Dein Mann das GEld bekommt und dass Du nachweisen kannst, dass Du das Geld nicht auf einen Schlag aufbringen kannst. Wenn Du aber auf einem Berg Geld sitzt und nur sagst, dass Du nicht viel hast, dann solltest Du die Kohle lieber gut verstecken, weil Deine finanziellen Verhältnisse im Extremfall geprüft werden können ;-)
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Na klar kann Dein Mutter das machen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage fürs Taschengeld.
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