Ja leider, in Deutschland besteht Pflichtmitgliedschaft für alle Gewerbebetriebe (also nicht bei Freiberuflern). Der Beitrag hängt an der Gewerbesteuerpflichtigkeit. Bei einem Gewinn von unter 5200 € muß kein Beitrag bezahlt werden. Du hast also eine Rechnung für Vorauszahlung bekommen, das ist normal. Du bekommst den Betrag gutgeschrieben, wenn Dein Ertrag niedriger ausfällt.

Nachstehend ein Beispiel (das kann unterschiedlich sein für jede IHK):

http://www.rhein-neckar.ihk24.de/servicemarken/ueber_uns/Mitgliedschaft/beitrag/Beitragssaetze02.jsp

...zur Antwort

Das kommt auf Deinen Job an :-) Wenn Du Autoschlosser bist, eher nicht. Bei einem kaufmännischen Beruf kann das sein. Faustregel: braucht man die Literatur für seinen Beruf, ist sie absetzbar. bei Führungskräften wird selten diskutiert, bei "einfachen Angestellten" häufiger. Wenn Du so hohe Einkünfte aus Finanzanlagen erzielst, daß Du steuerpflichtig bist, würde ich es auch probieren. Kann man gut argumentieren. Wenn es nur für die Steuererklärung ist, dann nciht, denn Steuerbeartungskosten sind nicht mehr absetzbar. Sie' mal hier rein: http://www.capital.de/steuern-recht/kolumne/:17--April-2010--Private-Steuerberatungskosten-zaehlen-nicht/100029570.html

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.