Hallo,

danke für eure Antworten!

Ich verstehe die Antworten so:

Ich überschreibe meinem Sohn das Haus und lasse mir ein lebenslanges Wohnrecht geben in Verbindung, dass mein Sohn mich im Falle eines Falles pflegen muss. Was passiert aber, wenn die häusliche Pflege innerhalb von 10 Jahren nicht mehr sichergestellt ist und ich ins Pflegeheim muss? Muss ich dann die Schenkung zurückfordern? Mein Wohnrecht kann ich ja nicht übertragen, da das Wohnrecht ja nur für meine Person gelten würde.

Gruss Dieter

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