Schmerzensgeld trotz Schulden oder besser zuerst Privatinsolvenz anmelden? Beste Lösung gesucht!

Liebe Forum-Mitglieder, wir befinden uns gerade in einer recht verzwickten Lage und hoffen, dass sich hier jemand für unseren Fall interessiert und eventuell einen guten Rat hat. Unser Vater musste vor ein paar Jahren Firmeninsolvenz anmelden und trägt hieraus als Privatperson immer noch riesige Schulden mit sich, da er leider keine Privatinsolvenz angemeldet hat. Letztes Jahr ist er schwer erkrankt und es kam zu einigen Fehlern bei der klinischen Behandlung, sodass er nun mit der Pflegestufe weiterleben muss. Wir würden gerne zivilrechtlich gegen einige Fehler der klinischen Behandlung angehen und denken auch eine recht hohe Summe an Schmerzensgeld erstreiten zu können (zumindest gibt es Urteile über ähnliche Fälle, bei denen die Summe recht angemessen schien). Nun stellt sich jedoch die Frage, ob dieser ganze Prozess, aufgrund der Verschuldung unseres Vaters, überhaupt Sinn macht? Wir möchten verschiedene Optionen abwägen: 1. Privatinsolvenz anmelden, in der Hoffnung, dass die Wohlverhaltensphase bereits vor dem Urteil eintritt? Unsere Recherchen haben ergeben, dass Schmerzensgeld, wenn man schon in der Wohlverhaltensphase ist, behalten werden kann. Hier würde sich jedoch die Frage stellen, wann diese Wohlverhaltensphase eintritt? Das konnten wir nicht wirklich rausfinden. Ist dies abhängig von der Höhe der Schulden oder einfach von der Länge des Prozesses? 2. Gibt es irgendeine Möglichkeit, bei der das Schmerzensgeld an einen Angehörigen ausgezahlt wird? 3. Oder ist es so einfach, dass Schmerzensgeld grundsätzlich trotz Schulden behalten werden kann? Eventuell hat jemand noch eine komplett andere Möglichkeit? Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Zeit! Viele Grüße DieKinder

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@HilfeHilfe: Vielen Dank für deine Antwort. Was meinst du mit unsere Lage ausnutzen? Beim Prozess sollte doch eigentlich unsere finanzielle Lage keinen Einfluss haben. Oder hat die Klinik bzw. Versicherung Möglichkeit das gegen uns ausszuspielen?

@Privatier59: Vielen Dank, dass du antwortest, auch wenn ich es schön gefunden hätte, nicht von dir wegen unserer Unwissenheit ausgelacht zu werden. Wir haben ein ernsthaftes Problem, mit dem wir uns nicht auskennen, wenn man dann auf der Suche nach Hilfe auch noch belächelt wird, ist das mehr als unangenehm. Dein Link widerlegt übrigens deine Aussage, dass Schmerzensgeldrenten unpfändbar sind. Da § 850b (2) besagt, dass diese Bezüge "wenn die Vollstreckung in das sonstige bewegliche Vermögen des Schuldners zu einer vollständigen Befriedigung des Gläubigers NICHT geführt hat oder voraussichtlich nicht führen wird" doch pfändbar sind. Da dies wohl bei meinem Vater der Fall ist, würde das Schmerzensgeld, nach meinem Verständnis gepfändet werden. Falls ich das jetzt auch falsch verstanden habe, wäre es schön, wenn du es uns erklären könntest.

Vielen Dank

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