Die Scheiben müssen alle !! oben sein ,die Türen zentralverriegelt, dann sprich von einem geschlossenen Cabrio ! Man kann nicht immer das Verdeck auf & zu machen oder in Sichtweite sein ,das wissen auch Versicherer ! Bitte auch vorab nochmal die AHB Kfz zu Ihrem Vertrag bei Diebstahl durchschauen ,ob genau dieser Passus so bei Ihnen vermerkt ist !

HG DerMakler

...zur Antwort

Leider ist in vielen KV Zusätzen die Auslandsreisekranken als "Sahnehäubchen" oben drauf ! Auch Kreditkartenhersteller bieten gerne ASK oder Unfallversicherungen beim Benutzen an ! ...aber !! : Nach dem Pflichtversicherungsgesetz in Deutschland ( und hier wird abgerechnet, da eine GKV in Deutschland besteht..) kann jeweils nur einmal deine Leistung bezahlt werden !

Mehrfach abzurechnen würde sowieso nicht funktionieren, da sich ASK Versicherer meist nochmals bei der GKV Rückversichern ,wie was ,wo denn nun abgerechnet werden soll !

..außerdem wie schon genannt : Versicherungsbetrug par exellance !

HG DerMakler

...zur Antwort

Eine Umfrage des VDVM unter 1000 stichpunktartig ausgewählten Kunden brachte folgendes zu Tage :

  • alle seine Vorsorgen bei einem Versicherer plaziert zu haben ,ist für den Kunden eher negativ. Dies zeigt sich gerade in den Bereichen Altersvorsorge ,PKV (auch Zusatz) , Rechtsschutz, KfZ , da hier doch eklatante Unterschiede herrschen !

  • der Trend aber z.Bsp. Hausrat & Haftpflicht bei verschiedenen Versicherer einzudecken nimmt ständig ab, da es hier in übergreifenden Schadensfällen zu starken Komplimkationen für den Kunden gekommen ist in den letzten zehn Jahren ! ...oder unterschiedliche Anpassungen den Verbesserungs & Spareffekt zu Nichte machen !

  • die Leistungsdichte bei den zehn besten Hausrat & Haftpflicht Versicherer ist nicht mehr sehr stark ,die der Beiträge aber leider doch. Dies gilt aber eher für die Hausrat ,als für die Haftpflichttarife ! Negativ entwickelten sich Zusätze wie Fahrrad oder Glas (als dritter Vertrag) ,die in den letzten 10 Jahren sehr schadensträchtig geworden sind !

Es konnte aber festgestellt werden ,das wenn eine Kombi bei gleichen Versicherer eingedeckt wurde , die Beitragsunterschiede zu der Kombi der angeblich besseren,aber unterschiedlichen Eindeckung (auch Beitrag) von beiden Vorsorgen gerade mal einen Beitragsunterschied von +4,4 % für beides ausmachte !

  • ebenso die lange Laufzeit der Sachversicherung im Allgemeinen nimmt ab ! Fast jede Kunde hält 1-3 Jahre als angemessen ! Gerügt wurde das Verhalten von Ausschließkeitsvertretern ,die meist fünfjährige Standardtarife "heimlich" verlängern während eines Kundengespräches und dies später mit Bonus & Nachlässen begründen !

  • dennoch war es günstiger dies über einen Makler einstielen zu lassen als zu gleichen Zeitpunkt über den Ausschließlichkeitsvertreter mit seinem Kombinachlass ! Bis zu 41 % Beitragsunterschied ,sogar bei einjährigen Verträgen und besseren Tarifen ! Spitzenreiter waren Generali (50 %) VHV / AXA ( 30 % ) sowie Inter Risk (15 % ) Nachlass bei Top Tarifen ,die nur über Makler zu erreichen waren !

Sehr unangenehm bei stillen Verlängerung oder Bonusversprechen fielen auf :

  • Nürnberger ( CD mit Verlängerung ausgehändigt, keine Policen werden ausgestellt ! )
  • ERGO ( Rahmenvereinbarung zur Verlängerung als Besuchsbestätigung ausgelegt !)
  • Barmenia ( Versuch bestehende Sachverträge über Makler (!!) Tarife Adcuri einzurichten, dafür bis zu 10 Jahre verlängert !!) )
  • LVM (Basistarife als Neuangebot zugeschickt, das bei nicht ausdrücklicher Ablehnung als angenommen gilt nach 14 Tagen )
  • Allianz (Telefonverkauf / verlängerung von Sachversicherungen ,dies steht auch in der Police dann als Verlängerungsgrund !

Einzig allein die Allianz zeigt Reue und geht wieder vermehrt auf Kundenbesuche als auf den Telefonverkauf ,da auch die Beschwerdequote in München hierzu zugenommen hat !

Fazit : Alles bei einem Versicherer zu haben kann nicht richtig sein ! Bei Sachversicherung gilt aber ein genaues Hinschauen gerade bei Kombinationen und dies ist nur über einem Makler mit weitreichenden Angebotsportofolio zu erreichen !

In diesem Sinne

HG DerMakler

...zur Antwort

Gute Unfallversicherer haben den "Zahnschutz " ,der durch einen Unfall passiert heue obligatorisch mit versichert ! Er ist zwar von den Summen her begrenzt (da Zusatzleistung ) aber wie gesagt ein Bestandteil einer guten Unfallvorsorge !

HG DerMakler

...zur Antwort

Es ist schade zu sehen ,das sogar ein Allianz Vertreter euch nicht einmal über die einfachsten Begrifflichkeiten aufgeklärt hat und vor allem eine einfache Analyse der Situation deiner Freundin als Basis seines Angebotes vornimmt ,sondern wahrscheinlich nach dem Prinzip " Was können sie denn" bei euch rein geschneit ist..

Des weitern scheint sich auch keiner für die Scheidungssituation deiner Freundin zu interessieren ,gerade bei der Thematik Altersvorsorge "danach" ..

Sei so nett und sucht ein bitte einen fachfundierten Makler heraus, führt mit ihm erst einmal ein Versorungsgespräch , zieht den letzten Auszug aus der DR deiner Freundin zu Rate u.s.w. ...u.s.w.

Dann werdet ihr beide auch merken ,das daß ganze Gespräch mit dem Allianz "Fachmann" wohl für die Katz gewesen ist..

HG DerMakler

...zur Antwort

Das ist schlichtweg nicht rechtens ! Nach dem Imsolvenzrecht dürfen nur kapitalbildene Formen gekündigt werden und der Insolvenzmaße beigefügt werden ! Außer Riestervorsorgen (Hartz 4 /Insolvenz Sicherung) Eine Risiko erfüllt keiner dieser Charistika ! Zumal (und jetzt kommst..!) der Staat dafür aufkommen müßte, wenn der Tod eintritt..In der sogenannten "Aufbauphase" in der Insolvenz darf sogar (mit Zustimmung) einer Vorsorge nach Riester ins Auge gefaßt werden ! Auch eine Risiko gehört dazu...Insolvenzverwalter lesen meist nur "Ihre kapitalbildene Form.." und überlesen gerne "Überschussverrechnung" ..und "nur bei Todesfall" in der Police !

Ich glaube ,das ist jemand zu voreilig und könnte deswegen auch Ärger bekommen. Verwaltung heißt nicht "alles kündigen ,weil ich das so sage" ..Umkehrschluß ist nämlich ,das sie bis zum Ende der Insolvenz keine neue Risiko bekommen würden ..(wegen der Eintragung in der Schufa ! ) HG DerMakler

...zur Antwort

Die Intension eine Unfallvorsorge zu besitzen sollte sich nicht darauf beschränken ,die Möglichkeit zu sichern, das die Grasharke in den Kopf zu bekommen ist ,sondern generell im Privat & Freizeitbereich versichert zu sein ! Weltweit und rund um die Uhr ist z.Bsp ein Kriterium ,die Summen für den finanziellen Ausgleich eines immer bleibenden Schadens ebenso ! HG DerMakler

...zur Antwort

Ihre Frage bezieht sich auf Erst & Zweitwohnort ! Zunächst ist eine Hausrat nicht Personen sondern Wohnungsgebunden, Ansprechpartner ist der Versicherungsnehmer für den Versicherer ,sprich er sollte wissen ,das Sie eine Zweitwohnung haben ! Entweder sie begnügen sich damit Ihre Hausratuntensillien, die sie wahrscheinlich auch aus der ersten Wohnung haben, "nur" über die Aussenversicherung Feuer & Einbruch /Diebstahl versichert zu haben ,bis zu einer gewissen Versicherungssumme und das auch nur bis max. drei Monate..oder sie schließen über das gleiche Versicherungsunternehmen eine zweite Hausrat für Ihren Zweitwohnsitz ab ! HG DerMakler

...zur Antwort

Es gab eine Zeitlang dafür vorgelegte Regularien, die aber dann auf Grund der Einführungen der Selbständigen B.U. Verträge fast ad absurdum geführt wurden ..man "sagt" i.d. Regel :

  • innerhalb von 14 Tagen Bestätigung das ein "Leistungsanspruch" vorliegt

  • innerhalb von 6 Wochen bis hinzu 3 Monaten "intere Prüfung" je nach Schwierigkeitsgrad (z.Bsp geistige Berufserkrankungen /Burn Out) Erste Tendenz ja /nein

  • maximale 4 - 6 Monate bei Komplizierten Sachverhalten oder Überkreuz Erkrankungen bei ja ,sofortige rückwirkende Zahlung der sechs Monate

Unterstützen können die schnelle Herbeiführung aller erforderlichen Unterlagen und / oder das schnelle Reagieren bei Ablehungen (Einspruchfristen)

aber : In der Regel werden bei eindeutigen Berufserkrankungen und Vorlage aller Unterlagen zwischen 4 Wochen ,max. 2 Monaten über eine S.B.U. entschieden !

HG DerMakler

...zur Antwort

Eine Kündigung würde den Abzug der Zulagenförderung vornehmen und somit nach Abzug der Kosten eine Rückkaufswert jenseits von Gut & böse auslösen..aber ....: Die PB Versicherung Riester Renten werden von diesen meist nur auf einen neunen Vertrag übertragen (Siehe Vertragsunterlagen der PB Versicherungs AG) ..es auf eine neue Riester zu übertragen scheint hier der eintige richtige Weg, sie danach direkt zu kündigen ?? (Banksparplan ?) wohl eher nicht ,da wieder Kosten für den neuen vertrag anfallen (über die ersten fünf Jahre..) und die Übertragungskosten von 150,- € diese auch nochmal negativieren..also übertragen & laufen lassen..HG DerMakler

...zur Antwort

Es gibt Karrenzzeiten zur Meldung von Arbeitsunfällen,die liegen je nach Beruf /und Genossenschaft zwischen einer Woche und 14 Tage, da eben nicht ausgeschlossen werden kann ,das ein Unfall Folgeschäden produziert..also dem AG melden ,der meldet dies der Berufsgenossenschaft ! Zu behaupten das es ein privater Unfall war ,wem nützt das ? Gar keinem..zu mal, das bei einer privaten Unfallversicherungen ähnlich mit den Meldungen von Unfällen ist..(wenn ich dann eine habe ?) HG DerMakler

...zur Antwort

Definitiv : Sie zahlt nicht ! In jedem Antrag zu einer (S)B.U. wird hiernach gefragt ! Verschweige ich solch ein risikoreiches Hobby und haben dadurch ein schwerwiegenden Unfall mit bleibenden (auch beruflichen) Schäden,steht der § 16 VVG im Raum und der Versicherer wird daraufhin die Zahlung verweigern...Ski fahren ist aber laut vieler Defintionen von B.U. Versicherern ein massentauglicher, nicht überdurchschnittlicher risikoreiches Hobby..Paragleiten,Snowboarden,Rodeln da wohl eher nicht..! HG DerMakler

...zur Antwort

Hmm, wenn nicht besondere Vorkommisse vorliegen ,dann nicht..eine Erklärung sollte das schon wert sein..Unfallversicherer schicken auch bei Ablauf des Höchstversicherungsalters drei Monate vorab eine Mitteilung, um direkt Alternativen aufzuzeigen ! Hat er die Unfallvorsorge schon einmal in Anspruch genommen oder hat sich etwas geändert und wurde dem Versicherer mitgeteilt..Welcher Versicherer ist das ? HG DerMakler

...zur Antwort

Durch das Pflichtversicherungsgesetz ist der Versicherer dazu verpflichtet den KfZ Haftpflicht des Gegners zu ersetzen..aber sollte es zu eignen Kaskoschäden gekommen sein, ist auf grund dessen, das die Tochter nicht fahrberechtigt (eingetragen..) gewesen ist, mit wahrscheinlich einem hohen SB und /oder einer Vertragsstrafe zu rechnen ! HG DerMakler

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.