> wie lange hat man Zeit, um gegen die neuen Bedingungen Widerspruch einzulegen
Widerspruch ist fast immer gleichbedeutend mit Kündigung der Karte durch die Bank. Nur wenn Du ein sehr guter Kunde bist, kannst Du verhandeln.
Mein Tipp wäre: Nutze die Gelegenheit und hole Dir eine dauerhaft grundgebührfreie Kreditkarte (siehe Video unten). Danach kündigst Du die andere Kreditkarte. Das geht meist ohne jede Frist.

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Die Rente Deiner Schwester ist wie schon geschrieben nicht pfändbar. Daß muß Deine Schwester ihrer Bank in rechtlich einwandfreier Form mitteilen.
Sie sollte sofort zum Anwalt gehen. Dieser leitet alles ein, und prüft außerdem, ob die Bürgschaft sittenwidrig war. Evtl. kommt Deine Schwester dann aus der Sache ganz raus. Holen kann die Bank bei ihr zwar sowieso nichts, aber ihr erheblich Ärger machen (Konto Kündigen, Schufa- Eintrag etc.).

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Derjenige, der Zahlung mit Kreditkarte annimmt, muß ca. 1-3% des bezahlten Betrages an die Kreditkartengesellschaft abführen. Viele Geschäfte akzeptieren deshalb keine Kreditkarten.
Jetzt mein super Tipp: Umgekehrt hast du eine gute Verhandlungsposition in Geschäften mit Kreditkartenakzeptanz, wenn Du bar zahlst. Nach dem Motto: "Hier ist meine Kreditkarte zum Bezahlen. Bekomme ich alternativ bei Barzahlung Skonto?" Und eine Kreditkarte zum Vorzeigen gibt es auf Werbung durch Support gelöscht...

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