Bei dem Thema deutsche Mehrwertsteuer (Mwst.) für „Steuerausländer“ kommt es in erster Linie auf den Status des Investoren an. Wenn ein privater, z.B. österreichischer Investor, sein Kapital bei einer deutschen Vermögensverwaltung (VMV) investiert, fällt die Mwst. an und muss von der VMV an das deutsche Finanzamt abgeführt werden. Investiert ein z.B. österreichischer Unternehmer in eine von Deutschland aus agierende VMV, wird die deutsche Mwst. nicht berechnet, sofern Nachweise der unternehmerischen Tätigkeit des ausländischen Investoren erbracht wurden. In welchem Land sich das Broker-Handelskonto befindet spielt keine Rolle. Weitere Informationen dazu kannst du auch hier finden: www.financialinnovation.de

Ich hoffe ich konnte dir helfen, beste Grüße!

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