Abzocke!

Hast du ja schon hingeschrieben: Rückkaufswert: 728,41 Aktuelle Leistung im Todesfall: 15.774,48 Und das habe ich bereits gezahlt: Ca. 4081

Die Differenz von dem, was du eingezahlt hast, und dem Rückkaufswert besteht zum größten Teil aus der Provision, die die Versicherung an den Vermittler gezahlt und von deinem Guthaben wieder abgezogen hat, in deinem Fall also ca. 3000 Euro. So ein Schadloshalten ist natürlich von keinem Gesetz der Welt gedeckt, aber die Versicherungen verstehen es, mit überheblichem Gehabe und ihren Anwälten die Kunden einzuschüchtern. Die meisten zahlen sogar dann noch weiter, wenn sie wissen, wie viel Geld man ihnen abgezogen hat. Gewinnen kannst du nur, wenn du einen Todesfall absolvierst. Aber das wäre fast ein bisschen übertrieben. Du kannst aber auch versuchen, Informationen zu bekommen, was mit deinem Geld passiert ist. Wenn die Versicherungsgesellschaft zugibt, dass sie die Provision von deinen Prämien abgezogen hat, bitte sie, dir den § zu nennen, der so ein Vorgehen erlaubt. Das wird sie nicht können, also solltest du dein ganzes Geld ohne Abzüge aber mit Zinsen zurückverlangen.

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