Hallo,

dann hat Ihr Mann sowieso schon wahrscheinlich gegen das Meldegesetz verstoßen.

Grundsätzlich ist Ihr Mann natürlich unterhaltspflichtig für das Kind und wenn er arbeitet ist er wahrscheinlich auch leistungsfähig.

Normalerweise sollte Ihnen das Jugendamt hier mehr Unterstützung geben. Denn normalerweise kümmert sich das Jugendamt schon um die Aufenthaltsortsermittlung und verlangt von Ihrem Ex-Mann die Offenlegung seiner Einnahme. Kommt er dem nicht nach, kann das Jugendamt die Auskünfte auch beim Arbeitgeber direkt einholen.

Ein weiterer Weg wäre hier folgender:

Sie erstatten bei der Polizei eine Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung nach §170 StGB. Dann wird die Polizei ein Verfahren einleiten und den aktuellen Aufenthaltsort Ihres Ex-Mannes ermitteln.

Dann sollten Sie mit anwaltlicher Hilfe eine Unterhaltsklage durchführen. Dann wird Ihr Anspruch auf die Unterhaltszahlung tituliert und Sie können, wenn der Ex-Mann erneut die Zahlung verweigert eine Lohn- oder Kontopfändung durchführen.

Ich wünsche Ihnen viel Kraft und Erfolg.

Viele Grüße Daniel

...zur Antwort

Hallo,

das is bei allen Banken möglich die "zentralisiert" sind.

Beispielsweise bei der VR oder Raiffeisen-Bank ist es nicht möglich. Zwar heissen die Banken deutschland weit gleich, aber werden jeweils als einzelnes sozusagen Unternehmen angesehen. So hat auch die eine Raiffeisen-Bank keinen Zugriff auf die Daten der anderen.

Bei der HypoVereinsbank beispielsweise ist es deutschlandweit das gleiche Unternehmen, das unter diesem Namen operiert.

So können Sie bei einer solchen Bank auch die Konto-Nr. behalten. Nur eben der zuständige Betreuer ändert sich.


@Wassertürmchen: Ja das ist korrekt. Ist in der Regel bei allen privaten Großbanken möglich.

Viele Grüße Daniel

...zur Antwort

Hallo,

bei uns sieht die Leerung des Briefkastens so aus:

In der früh beim Aufsperren einmal, also in meinem Falle ca. 8:30. Dann einmal nach der Mittagspause um ca. 14:00 und dann einmal beim zusperren um ca. 16:00.

Wenn Sie den Scheck am Freitag nach Schalterschluss, sprich ausserhalb der Öffnungszeizen in den Briefkasten werfen wird er das ganze Wochenende da drin liegen bleiben und erst am Motag in der früh bearbeitet.

Am besten einen Vorbeischicken, der ihn vor Schalterschluss einwirft oder am besten abgibt. :)

Viele Grüße Daniel

...zur Antwort

Hallo,

ja die Karte ist noch bis 31.12 benutzbar, dennoch würde ich gleich die neue Karte hernehmen. Sie können Sie selber vernichten oder bei Ihrer Hausbank kostenlos abgeben und sie wird dann dort vernichtet. Oder Sie stecken Sie nach nach Ablauf in einen Geldautomaten oder Kontoauszugsdrucker, dann wird sie automatisch eingezogen und anschließend vernichtet.

Falls Sie sie selber vernichtest am besten in kleine Fetzen schneiden. Auf jedenfall durch den Magnetstreifen und Chip (falls vorhanden) schneiden.

In jedemfall wird die Bank die Karte nicht zurückverlangen und es entstehen keinerlei Kosten für Sie.

Viele Grüße Daniel

...zur Antwort

Hallo,

ja, bestell dir auf jedenfall einen neue Karte. Nichts ist ärgerlicher als wenn mann beim Supermarkt ganz vorne in der Schlange an der Kasse steht und die EC-Karte dann nicht mehr will. Wenn du ein lächeln aufsetzt und nett und freundlich zu dem Mitarbeiter am Schalter bist, besteht sogar die Chance dass du eine kostenlose Austauschkarte kriegst. Ansonsten musst mit Kosten von 5-10 Euro rechnen, also auch nicht die Welt. Bei der HypoVereinsbank kostet eine Austauschkarte 7 Euro. Also wird sich der Preis bei den anderen Banken auch in dem Bereich bewegen.

Aufjedefall ist es das Geld wert(wenn dir eine Gebühr für die neue Karte berechnet wird) bevor du dich mit der alten kaputten Karte rumärgerst.

Viele Grüße Daniel

...zur Antwort

Hallo,

eine bereits im System erfasste Überweisung kann nicht mehr zurückgeholt werden. Der Überweisungsauftrag kann ab dem Zeitpunkt der Abgabe, bei beleghaften Überweisungen ist das in der Praxis der Einwurf in den Briefkasten bzw. die Abgabe am Schalter, bei beleglosen das Bestätigen durch die TAN, nicht mehr zurückgeholt werden. Oft bieten Banken beim Onlinebanking eben die Möglichkeit, Überweisungsaufträge bis zum nächsten Buchungslauf noch zu stornieren bzw. zu korrigieren.

Wenn eine Überweisung fehlerhaft ausgeführt wurde und die Schuld beim Zahlungspflichtigen oder Zahlungsempfänger liegt, ist das Kreditinstitut zu nichts verpflichtet. Der Überweisungsautrag wurde wie vom Kunden eingereicht ausgeführt und damit ist die Sache für die Bank erledigt. Da müssen sich dann eben Zahlungspflichtiger und Empfänger kurzschließen und ausmachen, was nun gemacht wird.

Viele Grüße

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.