Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer nötig?

Guten Tag,

Ich bin in einer Firma Vollzeit eingestellt und möchte selbstgebackene Lebensmitteln auf Weihnachtsmärkte verkaufen. Dafür habe ich eine Reisegewerbekarte erfasst und werde von meiner aktuellen Stelle einen unbezahlten Urlaub nehmen.

1) Ist es ein Vergehen, wenn ich nicht mein Arbeitgeber wegen dieser Tätigkeit informiere? In meinem Vertrag steht, dass eine Nebentätigkeit während des unbezahlten Urlaubs nicht erlaubt ist, wenn sie irgendwie Wettbewerb gegen der Firma zuführt. Hier wird meine Nebentätigkeit keinen Wettbewerb zuführen, da sie komplett unterschiedliche ist, aber ich wollte mich nur vergewissern.

2) Das Gewerbeamt hat mir gesagt, dass ich dafür nur eine Reisegewerbekarte brauche. Aber ich bin mir nicht sicher; da Haftetiketten auf jeder meiner Ware stehen werden (mit Zutaten, Gewicht, Adresse usw.), brauche ich eine zweite Steuernummer als selbständiger registriert? Kann ich einfach als beides angemeldet sein (Arbeitnehmer und Selbständiger)? Soll ich diese Nebentätigkeit berichten, und wäre es besser, mich als ein Mini-Gewerbe/ Kleinunternehmer einzuschreiben?

3) Falls ich eine zweite Steuernummer brauche, mit welchen Auswirkungen wird meinen aktuellen Arbeitgeber beeinflusst? Muss ich meine Firma darüber informieren?

4) Falls ich ein Mini-Gewerbe gründen muss, wozu soll ich mich wenden? Was sind die verschieden Schritte?

Herzlichen Dank für Ihre Hilfe, und Entschuldigen Sie mein schlechtes Deutsch!

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Wenn ich richtig denke, ist Weihnachten nur 1x im Jahr. Mit der Reisegewerbekarte kannst Du das ganze Jahr einen fliegenden Handel betreiben. Dem Arbeitgeber kannst Du das, müsstest Du auch, erzählen, denn er erwartet 100% Arbeitseinsatz, wofür er ja auch bezahlt. Blöde, wenn er Dich da auf dem Weihnachtsmarkt sieht.

Wer einen fliegenden Handel betreibt muss sich ein Umsatzsteuerheft bei der Finanz holen und bekommt eine Gewerbesteuer/ Wirtschaftssteuer-Nummer. Die private ESt wird in der Regel dann auch über diese Steuer Nr. abgewickelt.
Es sei denn, man braucht 2 Finanzämter.

Man kann immer festlegen, ob man ein Haupt-oder Nebengewerbe betreibt. Weihnachten wäre eher Nebengewerbe. Jeder kann ein Gewerbe betreiben und arbeiten. Selbständig bist Du nicht, da Du ja kein Freiberufler bist.

Kleinunternehmer bist Du, wenn Du das nach §19 UStrecht anmeldest. Es bedeutet, Du darfst ohne Umsatzsteuer verkaufen, besser, musst. 17.500,00 € bedeuten 17.500,00/12 Monate, also für 1 Monat ist die Grenze 1.458,33 € Umsatz netto. Man sollte es also nicht so einengen. Reisegewerbe besteht ohnehin lebenslang.

Wie schon gesagt, Gewerbe ist Gewerbe. Unterschied ist nur, ob man nebenberuflich oder im Vollerwerb tätig ist. Ob sich die Kleinunternehmerregelung wirklich anbietet, darüber entscheiden die Kosten. Man muss prüfen, ob man mit Vorsteueranerkennung besser fährt oder ohne. Vorsteuern minimieren immer Umsatzsteuern.

Für alle Gewerbeangelegenheiten immer das Gewerbeamt. Die erteilen Genehmigungen, mehr allerdings auch nicht. Für Fragen sollte man dann einen Besuch beim Steuerberater machen. Ob man ihn auch nutzt, ist eine andere Frage. Aber es heißt ja Berater. Das Finanzamt ist kein Berater!

Viel Glück

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Zu klären wäre doch erst einmal, ist es ein Haupt- oder Nebengewerbe. Für Nebengewerbe gelten ein wenig andere Grenzen als für ein Vollgewerbe, dass davon ausgeht, dass es den Inhaber finanziell absichert. Ich würde mal mit einem Nebengewerbe beginnen und sehen was passiert.

Einkommenssteuer würde wohl kaum anfallen, denn da muss man mal über 7.000,00 Gewinn erreichen, unabhängig vom Umsatz. Jedes Gewerbe verursacht Kosten.

Erlaubt ist es wohl weniger, doch man muss ja nicht über alles reden.


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Hallo Margaret, die Frage ist, ob Du einen versicherungspflichtigen Hauptverdienst hast. 260,00 ist ebenso ein Minijob wie 140,00, zusammen sind das 400,00 Euro, Du kannst auch 4 a 100,00 haben, das ist unwichtig. Die Minijobzentrale ist also korrekt. SV Beiträge werden ab 400,01 fällig. Hast Du mehr als 400,00 ist das Gleitzone bzw. Midijob. In diesem Fall würde der AG von der Minijobzentrale eine Aufforderung bekommen. Du hast das Geld nachweislich bekommen, das ist wie ein Vertrag. Solange es im Bereich bis 400,00 bleibt, kann Dir nichts passieren. Das ist Sache des AG. Und die Kosten sind ja nun so hoch nicht, sie betragen um die 40,00 für den AG. Sofern kein Amt mit allem in Beziehung steht, bekommst Du keinen Ärger, Lohnsteuern zahlst Du keine, das FA hat damit nichts weiter zu tun. Evtl. Einkommenssteuer wenn der Ehemann gut verdient, doch das ist ein anderes Thema.

VG Clara

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