Wenn ich richtig denke, ist Weihnachten nur 1x im Jahr. Mit der Reisegewerbekarte kannst Du das ganze Jahr einen fliegenden Handel betreiben. Dem Arbeitgeber kannst Du das, müsstest Du auch, erzählen, denn er erwartet 100% Arbeitseinsatz, wofür er ja auch bezahlt. Blöde, wenn er Dich da auf dem Weihnachtsmarkt sieht.
Wer einen fliegenden Handel betreibt muss sich ein Umsatzsteuerheft bei der Finanz holen und bekommt eine Gewerbesteuer/ Wirtschaftssteuer-Nummer. Die private ESt wird in der Regel dann auch über diese Steuer Nr. abgewickelt.
Es sei denn, man braucht 2 Finanzämter.
Man kann immer festlegen, ob man ein Haupt-oder Nebengewerbe betreibt. Weihnachten wäre eher Nebengewerbe. Jeder kann ein Gewerbe betreiben und arbeiten. Selbständig bist Du nicht, da Du ja kein Freiberufler bist.
Kleinunternehmer bist Du, wenn Du das nach §19 UStrecht anmeldest. Es bedeutet, Du darfst ohne Umsatzsteuer verkaufen, besser, musst. 17.500,00 € bedeuten 17.500,00/12 Monate, also für 1 Monat ist die Grenze 1.458,33 € Umsatz netto. Man sollte es also nicht so einengen. Reisegewerbe besteht ohnehin lebenslang.
Wie schon gesagt, Gewerbe ist Gewerbe. Unterschied ist nur, ob man nebenberuflich oder im Vollerwerb tätig ist. Ob sich die Kleinunternehmerregelung wirklich anbietet, darüber entscheiden die Kosten. Man muss prüfen, ob man mit Vorsteueranerkennung besser fährt oder ohne. Vorsteuern minimieren immer Umsatzsteuern.
Für alle Gewerbeangelegenheiten immer das Gewerbeamt. Die erteilen Genehmigungen, mehr allerdings auch nicht. Für Fragen sollte man dann einen Besuch beim Steuerberater machen. Ob man ihn auch nutzt, ist eine andere Frage. Aber es heißt ja Berater. Das Finanzamt ist kein Berater!
Viel Glück