Es kommt darauf an, mit wem du den Vertrag geschlossen hast. Wenn z.B. mit jedem einzelnen Handwerker, dann haften diese auch. Wenn aber lediglich mit dem Bauunternehmern, dann haften sie nur bei vorsätzlicher Begehung. Ansonsten sind sie Erfüllungsgehilfen, gleiches gilt für den Bauleiter. Der Architekt haftet selbst für die Aufsicht und Überwachung.

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