Frage
Das ist alleine das Problem des Finanzamtes. Auf dem Schwerbehindertenausweis gibt es besondere Merker " G " RF " H usw aus denen man entnehmen kann ob es außer des KB Freibetrages weitere Steuervergünstigungen gibt. Die Angaben des Steuerbürgers sind deshalb nicht von Bedeutung und deshalb steuerstrafrechtlich nicht relevant. Das mit der Pflegebedürftigkeit war alleine Ihre eigene Einschätzung Ihres Pflegezustandes.