Hey,

Du solltest dich aufjedenfall mit der AO bzgl den Vorschriften der Vollstreckung auseinander setzen (ab § 249 bis ca. 342, mit Unterbrechungen). Dann wäre es sicher nicht schädlich wenn du dir zumindest die Grundlagen im Insolvenzrecht anguckst, aber das ist in jedem Bundesland unterschiedlich wer dafür zuständig ist. Wenn in den Aufgabenbereich der EESt dort auch die Kasse fällt (wovon ich morgen ausgehen, ansonsten wäre es eine Vollstreckungsstelle) würde ich mir an deiner Stelle auch noch § 224, 225, 226 und 227 AO angucken, sowas kann nie schaden. Ansonsten würde ich mal Schlagworte wie Pfändungsfreibetrag und Vermögensauskunft Googlen, anfangs wirst du (wenn es klappt) da zwar nix mit zu tun haben (zumindest idR) aber ein wenig Hintergrundwissen hierzu kann in dem Bereich der Vollstreckung eigentlich nur von Vorteil sein.

So auf Anhieb fällt mir nichts mehr dazu ein, aber vllt haben andere auch noch Tipps die ich vllt momentan vergessen habe. Ich drück dir die Daumen das es klappt

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Kannst du auf dem gelben Umschlag erkennen von wo das Schreiben kommt? Bzw manchmal stehen da auch ein Aktenzeichen drauf. Ich hatte sowas ähnliches mal, ich habe da seinerzeit angerufen und denen mitgeteilt das die Person dort nicht mehr wohnt. Das hat denen dann gereicht. Das war allerdings auch kein gelber Brief.

Die deutschen Behörden haben Zugriff auf die Meldedaten, wenn der sich umgemeldet hat, dann haben die auch die neue Adresse. Das wird dort idR aber nur angefragt wenn man Zweifel an einer Adresse hat. Wenn die Person sich nicht umgemeldet hat, wird es schon schwieriger, dann kann es sein das du zu der Meldebehörde musst, nachweisen musst das du der Eigentümer von dem Haus bist und dann können die die Person von Amts wegen abmelden. Es ist aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich was die genau an Unterlagen brauchen.

Die Postboten (zumindest bei mir) gleichen den Namen leider nicht mehr mit dem Namen am Briefkasten ab 😔 Das macht es dann natürlich auch noch komplizierter.

Eigentlich dürfen die Gerichtsvollzieher dein Haus nicht einfach nicht so aufmachen, (nur mit Durchsuchungsbeschluss und der muss durch einen Richter erlassen werden) aber leider kann keiner in die Zukunft gucken und weiß was passiert.

Du hast damit nix zu tun, aber um dich abzusichern würde ich an deiner Stelle beim Absender anrufen (ggf über das Bürgertelefon 115, das sollte es eigentlich in jedem Bundesland geben) und lass dich dann weiter vermitteln (Absender und ggf Aktenzeichen reicht denen meistens). Oder du kannst sonst auch zu der Behörde hingehen/fahren (wenn es für dich machbar ist) und das da an Amtsstelle zu Protokoll geben (Perso nicht vergessen!) Alternativ auch eine EMail (die Daten sind ja schnell gegoogelt).

Tu dir nur selber den Gefallen und melde es bei der Behörde, das die Person dort nicht mehr wohnt bzw das die Firmen dort nicht mehr sind, dann brauchst du eigentlich nichts zu befürchten.

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Da du es sowieso schriftlich beantragen musst, würde ich nicht hinfahren. Die meisten Finanzämter lassen dich ohne Termin sowieso nicht rein, das wäre also Zeitverschwendung für dich wenn du einfach ohne Termin hinfährst.

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Hast du den deinem alten Fa deine neue Adresse mitgeteilt? Ansonsten können die die Abbuchungsmitteilung ja nur an deine alte Adresse schicken. Und mit einem Nachsenseantrag dauert das halt auch ein wenig. Aber grundsätzlich sollten die dir Auskunft erteilen.

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Sehr gerne. Bei der Anzahl kommt es tatsächlich auf die Gläubiger an und nicht auf die Inkassofirmen. Denn wie du schon festgestellt hast, verwalten diese die Beitreibung der Forderung nur. Aus der Antwort würde ich sagen es sind mehr als 19 Gläubiger, dann kannst du direkt zu Gericht. Wenn du den Antrag stellst, dann auf jedenfalls daran zusätzlich den Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen, ansonsten bringt dir das ganze Verfahren nix. Ich gehe mal davon aus das da keine Schulden aus unerlaubter Handlung (z.B. Steuerforderungen für die es ein richterliches Urteil gibt das diese aus einer Steuerhinterziehungen entstanden sind) dabei sind, dafür gibt es nämlich keine Restschuldbefreiung.

P.S. Sorry für die verspätete Antwort, ich bin gerade am Umziehen.

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Hallo Geantonik,

Kannst du die Summe denn bezahlen? Wenn ja, dann ruf da an, sag das du den Termin verpasst hast und sag den das du das zahlst (frag nach der Höhe wg weiterer Kosten usw. und dann natürlich auch zahlen). Dann wäre der Haftbefehl hinfällig.

Wenn du das nicht zahlen kannst und die Vermögensauskunft noch nicht in den letzten 2 Jahren abgegeben hast, dann ruf da an und vereinbare da einen Termin mit dem und geb die Vermögensauskunft ab. Auch dann ist der Haftbefehl erledigt.

Und bei einer Insolvenz wäre dann auch noch die Frage wie viele Gläubiger du momentan hast und wie hoch deine Schulden sind. Bei ein paar Gläubigern kann man sich eher mit den einigen als bei vielen.

Wenn du in Insolvenz bist, dann gibt es wegen der Schulden die bis zur Eröffnung entstanden sind ein Vollstreckungsverbot, d.h. deswegen dürften die den Haftbefehl gegen dich nicht mehr vollstrecken. Das gibt aber erst ab Eröffnung des Verfahrens.

Zum zeitlichen Faktor: Du musst erstmal zur Schuldnerberatung, bist du da einen Termin kriegst dauert das je nach Region gerne mal bis zu 6 Monate. In der Verbraucherinso (das trifft auf dich zu wenn es nur private Schulden sind und nicht mehr als 19 Gläubiger) musst du vorher versuchen dich außergerichtlich mit deinen Gläubigern zu einigen, das dauert je nachdem wie gut du vorbereitet bist und die Gläubiger mitarbeiten ca 2-3 Monate, manchmal auch 6 Monate. Wenn das gescheitert ist, kannst du den Antrag bei Gericht stellen. Je nachdem wie ausgelastet das Gericht ist, kann das nochmal zwischen 2 Wochen und 3 Monaten dauern.

Behalte bitte im Hinterkopf das der Haftbefehl in der Zwischenzeit jederzeit vollstreckt werden kann.

Von daher würde ich dir empfehlen entweder zu zahlen oder wenn du das nicht kannst geb die Vermögensauskunft ab, dann hast du in dem Bereich grundsätzlich erstmal 2 Jahre in denen die Abgabe von dir nicht verlangt werden kann, es sei den es ändert sich was in deinen finanziellen Verhältnissen.

Eine Insolvenz dauert zwischen 3 und 6 Jahren, je nach Voraussetzungen. Soweit ich das weiß kommt keiner zu dir nach Hause und durchsucht bei dir, das geht in der Regel nur freiwillig oder mit einem richterliche Durchsuchungsbeschluss.

Ich hoffe ich konnte dir deine Fragen beantworten.

Gruß

Chris

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Die Antwort von Andri123 ist schon sehr ausführlich und wenn du dir die einzelnen Gewalten (Legislative, Judikative, Executive) und deren Stellung einprägst ist das ein guter Anfang zur Frage, da kann ich eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Wenn du dann noch weißt wer wofür zuständig ist, sollte das eigentlich passen. Ich bilde selber beim FA aus und kann dir zum Vorstellungsgespräch nur empfehlen insbesondere ruhig und freundlich bleiben, diskutiere nicht mit den Ausbildern die da im Gespräch vor dir sitzen, das macht immer einen schlechten Eindruck. Beschäftige dich vorher mit den Steuergesetzen. Zu Einkommensteuer, Umsatzsteuer und AO (Abgabeordnung) würde ich an deiner Stelle zumindest ein wenig lesen, das kann absolut nicht schaden. Ich finde es auch immer wichtig das ein Anwärter erläutern kann warum er/sie gerne zum Finanzamt möchte, das ist dann schon mal insgesamt ein guter Anfang. Und die Frage die jeder hasst (Was sind ihre Stärken und Schwächen) überlege dir dazu schon mal eine gute Antwort, die kommt fast immer 😞 Dann würde ich mich zusätzlich auch noch auf allgemeine Fragen einstellen zB was sind Lohnsteuerklassen, worin unterscheiden die sich usw

Natürlich kannst du dich nicht auf alles vorbereiten, aber du würdest schonmal zum Vorstellungsgespräch eingeladen, das ist schon viel wert, ein Großteil der Bewerber kommen noch nicht mal so weit.

Ich drück dir die Daumen, du wirst das schon schaffen! Wenn du magst kannst du ja mal berichten ob du die Ausbildung machen kannst!

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