Hallo Geantonik,
Kannst du die Summe denn bezahlen? Wenn ja, dann ruf da an, sag das du den Termin verpasst hast und sag den das du das zahlst (frag nach der Höhe wg weiterer Kosten usw. und dann natürlich auch zahlen). Dann wäre der Haftbefehl hinfällig.
Wenn du das nicht zahlen kannst und die Vermögensauskunft noch nicht in den letzten 2 Jahren abgegeben hast, dann ruf da an und vereinbare da einen Termin mit dem und geb die Vermögensauskunft ab. Auch dann ist der Haftbefehl erledigt.
Und bei einer Insolvenz wäre dann auch noch die Frage wie viele Gläubiger du momentan hast und wie hoch deine Schulden sind. Bei ein paar Gläubigern kann man sich eher mit den einigen als bei vielen.
Wenn du in Insolvenz bist, dann gibt es wegen der Schulden die bis zur Eröffnung entstanden sind ein Vollstreckungsverbot, d.h. deswegen dürften die den Haftbefehl gegen dich nicht mehr vollstrecken. Das gibt aber erst ab Eröffnung des Verfahrens.
Zum zeitlichen Faktor: Du musst erstmal zur Schuldnerberatung, bist du da einen Termin kriegst dauert das je nach Region gerne mal bis zu 6 Monate. In der Verbraucherinso (das trifft auf dich zu wenn es nur private Schulden sind und nicht mehr als 19 Gläubiger) musst du vorher versuchen dich außergerichtlich mit deinen Gläubigern zu einigen, das dauert je nachdem wie gut du vorbereitet bist und die Gläubiger mitarbeiten ca 2-3 Monate, manchmal auch 6 Monate. Wenn das gescheitert ist, kannst du den Antrag bei Gericht stellen. Je nachdem wie ausgelastet das Gericht ist, kann das nochmal zwischen 2 Wochen und 3 Monaten dauern.
Behalte bitte im Hinterkopf das der Haftbefehl in der Zwischenzeit jederzeit vollstreckt werden kann.
Von daher würde ich dir empfehlen entweder zu zahlen oder wenn du das nicht kannst geb die Vermögensauskunft ab, dann hast du in dem Bereich grundsätzlich erstmal 2 Jahre in denen die Abgabe von dir nicht verlangt werden kann, es sei den es ändert sich was in deinen finanziellen Verhältnissen.
Eine Insolvenz dauert zwischen 3 und 6 Jahren, je nach Voraussetzungen. Soweit ich das weiß kommt keiner zu dir nach Hause und durchsucht bei dir, das geht in der Regel nur freiwillig oder mit einem richterliche Durchsuchungsbeschluss.
Ich hoffe ich konnte dir deine Fragen beantworten.
Gruß
Chris