Handwerkerrechnung bei Auftragsvergabe ohne Kostenvoranschlag

Liebes Forum,

ich würde mich über einen Rat oder eine Meinung zu einer Handwerkerrechnung freuen. In unserer Wohnanlage sind gesetzlich vorgeschriebene Wärmemengenzähler in die zentrale Warmwasserbereitung eingebaut worden.

Der Hausverwalter hat in der Annahme, daß es sich um eine "kleine Maßnahme" in der Größenordnung von EUR 500,- handelt, den Auftrag ohne Kostenvoranschlag an eine Handwerksfirma vergeben. Diese hat nun im Zuge der Arbeiten Teile der Heizungsanlage (Zulaufrohre etc.) erneuert, und uns eine Rechnung über EUR 5000,- präsentiert.

Auf die Frage hin, ob es nicht angemessen gewesen wäre, die Hausverwaltung oder die Hausgemeinschaft darüber zu informieren, daß voraussichtlich eine Rechnung über mehrere tausend Euro entstehen würde, hat der Handwerker sinngemäß geantwortet: "wenn niemand nach einem Kostenvoranschlag fragt, macht er auch keinen".

Daran, daß die berechneten Arbeiten durchgeführt wurden, gibt es keinen Zweifel. Allerdings war zum Zeitpunkt der Arbeiten bereits eine komplette Erneuerung der Heizungsanlage in der Diskussion, welche etwa EUR 10.000 kosten würde. Die Arbeiten an der alten Anlage für über 5.000 Euro waren demnach eine vollkommen sinnlose Investition.

Trägt Ihrer/Eurer Meinung nach der Handwerker oder die Verwaltung eine Mitschuld an dieser ärgerlichen Situation, und kann einer der beiden dafür belangt werden? Vielen Dank für alle Ratschläge!

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Liebes Forum, vielen Dank für die schnellen Antworten! Zur Klärung der offenen Punkte: die Hausverwaltung hat den Auftrag telefonisch vergeben, so daß uns keine schriftlichen Abmachungen vorliegen. Nach Angabe des Verwalters lautete der Auftrag "Einbau eines Wärmemengenzählers", ohne weitere Vereinbarungen. Die Rohre wurden ausgetauscht, da sie lt. Angabe des Handwerkers in einem schlechten Zustand waren. Die strittige Handwerkerrechnung umfasst nur die Kosten für den Einbau, die Zähler selbst werden durch das mit Heizkostenabrechnung beauftragte Unternehmen separat abgerechnet.

Wie wäre eine sinnvolle Vorgehensweise - sollten wir uns beispielsweise von dem Verwalter einen Nachweis vorlegen lassen, daß seine Annahme deutlich geringerer Einbaukosten realistisch waren? Als Hausverwalter müßten ja Vergleichsrechnungen aus anderen Wohnanlagen vorliegen. Falls dies nicht der Fall ist und die deutlich höheren Kosten (oberhalb der Grenze, ab der der Verwaltungsbeirat informiert werden muß) absehbar waren, was wäre dann eine sinnvolle Vorgehensweise? Vielen Dank für Eure Hilfe!

 

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