Gibt es direkt im Zimmer keinen geeigneten Safe, sollte man solche Wertgegenstände gegen Quittung im Hotelsafe unterbringen.

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Unter bestimmten Voraussetzungen ist es schon möglich. Meine Frage ist aber, ob deas Kind nicht das leidtragende Opfer ist, denn nach 7 Jahren sieht es doch bestimmt den Vater in Dir und auch Du hast doch eine Beziehung zu dem Kind aufgebaut.

Wenn der Grund des Betruges nicht gerade der ist, dass das Kind durch Dich zu einem größeren Erbe kommt, würde ich an das Wohl des Kindes denken, das nun wahrlich nichts für die unlauteren Absichten der Mutter kann.

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Eine Befreiung vom Unterricht muss stets bei der Schulleitung beantragt werden.

Bei besonderen Anlässen, zu denen die Hochzeit eines Elternteiles wohl gehört, muss eine schriftliche Beantragung der Freistellung erfolgen.

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Meldepflichtig ist niemand, denn es finden in regelmäßigen Abständen Einkommensüberprüfungen statt.

Es empfiehlt sich allerdings für den Unterhaltspflichtigen, sich sofort nach Aufnahme einer Berufstätigkeit bei der Unterhaltsvorschusskasse zu melden und eine neue Berechnung durchführen zu lassen.

Geschieht das nicht und die UVK leistet weiterhin Unterhaltszahlungen bis zur nächsten automatischen Überprüfung, so müssen diese Gelder rückerstattet werden.

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Ein Riestervertrag ist nicht übertragbar. Nur im Todesfall lässt sich das Guthaben des Riestervertrag auf einen (eventuell. neu abzuschließenden) Riestervertrags des Ehepartners übertragen.

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Der Steuerberater hat recht, denn wenn Unternehmer im Eigentum stehende Immobilien für ihr Unternehmen nutzen, gehören diese Immobilien zwangsläufig zum steuerlichen Betriebsvermögen.

Daraus resultiert: Während Immobilien des Privatvermögens nach Ablauf der Veräußerungsfrist des privaten Veräußerungsgeschäftes von zehn Jahren vollkommen steuerfrei veräußert werden können, bleiben Immobilien im steuerlichen Betriebsvermögen eines Unternehmens komplett steuerverfangen.

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Da die Mutter wohl alleinige Erbin ist, könnte nur sie die Bestattungskosten absetzen, denn das Gesetz besagt, dass - nur wenn das hinterlassene Erbe so niedrig ist, dass es weniger beträgt, als die Summe der Beerdigungskosten - diese in der Regel ohne weitere Nachweise bis zu einem Pauschalbetrag von ca. 10.500,- Euro geltend gemacht werden können.

Außerdem erkennt das Finanzamt niemals Kosten einer Rechnung an, die nicht auf den eigenen Namen ausgestellt wurde.

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Eine Änderung der Teilungserklärung ist möglich.. Allerdings muss sie muss durch die Eigentümergemeinschaft geändert werden.

Dies muss grundsätzlich durch einen Beschluss aller Miteigentümer geschehen, es sei denn in der Teilungserklärung ist vorgesehen, dass diese auch durch einen Mehrheitsbeschluss geändert werden kann. Darum sollte man diese Änderung bei der nächsten Eigentümerversammlung auf die Tagesordnung setzen.

Sollte die Eigentümerversammlung der Änderung der Teilungserklärung nicht zustimmen, so kann man dieses möglicherweise gerichtlich durchsetzen. Denn es besteht möglicherweise ein Anspruch aus §§ 242, 313 BGB auf Änderung der Teilungserklärung.

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Eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet nichts anderes, als dass der Partner mit dem höheren Einkommen verpflichtet wird, den Partner, der Bezieher von ALG II ist, zu unterstützen.

Studierende, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit Hartz-IV-Empfängern zusammenleben, müssen ihr Einkommen (einschl. BAföG) grundsätzlich auch für deren Lebensunterhalt einsetzen. Dabei bleiben 20% des BAföG-Bedarfs als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei. Wohngeld gibt es in Bedarfsgemeinschaften mit Studierenden nur in besonderen Fällen.

Hier einige Beispiele dazu:

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/einfluss-bafoeg-auf-anderes.php

Das erste Jahr des Zusammenlebens zählt noch nicht als Bedarfsgemeinschaft, aber sobald das erste Jahr vorbei ist, solltet Ihr dem Jobcenter nachweisen können, dass Ihr kein Paar, sondern eine WG seid und einer für den Anderen nicht aufkommen wird.

Das wird schwer, ist aber durchaus machbar.

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Auch Selbstständige, Handwerker und Freiberufler können nebenher einen Minijob annehmen und müssen die Einkünfte daraus nicht über die Pauschalsteuer hinaus zu versteuern, denn: Wer einen Minijob ausübt, muss dafür nicht die üblichen Lohnsteuern und Sozialabgaben entrichten. Es werden nur Pauschalen fällig, die der Arbeitgeber trägt( aber nicht muss) maximal 30 Prozent.

Nimmt man neben der Selbstständigkeit einen solchen Minijob an, muss man die zusätzlichen Einkünfte daraus - maximal 5.400 € pro Jahr - nicht versteuern. Denn: Für die bis zu 450 Euro / Monat wurde mit den Pauschalabgaben bereits Lohnsteuer entrichtet.

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Seit dem 01.01.15 liegt der Steuerfreibetrag für Ledige bei 8470 € - egal ob Werksstudent, oder nicht.

Bei einer Überschreitung des Jahresverdienstes fallen meist nicht nur Lohnssteuer sondern auch Beiträge zur Krankenversicherung an.

Deshalb: Achtung!!! Studenten sollten bei ihren Einkünften auch beachten, dass die Krankenkassen Verdienstgrenzen haben. Studenten unter 25 zahlen keine Beiträge, sondern sind meist über ihre Eltern mitversichert. Ist der Verdienst aus dem Nebenjob zu hoch, muss der Student den Studententarif der Krankenkasse zahlen. Wo die Verdienstgrenze liegt, kann man bei seiner jeweiligen Krankenkasse erfragen.

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Studenten und Praktikanten, die für weniger als 183 Tage eines Kalenderjahres bei einem Unternehmen in einem Partnerstaat beschäftig sind, in dem sie nicht ihren Wohnsitz haben, fallen unter folgende Bestimmung:

Dient Ihre Tätigkeit dem Erhalt der „notwendigen praktischen Ausbildung“ werden die Einkünfte ausschließlich in dem Staat besteuert, in dem der Student ansässig ist (gültig für D-F, LUX-AUT; für F-AUT: bei max. 6 Monaten während eines Kalenderjahres). Des Weiteren sind Unterhalts-, Studien- oder Ausbildungsgelder, die Studenten aus dem Ausland empfangen, in diesem Ausland steuerbefreit, wenn die Studenten sich ausschließlich zum Studium oder zur Ausbildung im Vertragsstaat aufhalten.

Hier kann man es noch einmal genau nachlesen:

http://www.dff-ffa.org/de/infobereich/doppelbesteuerung/

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Bei der Zahlung durch die Rentenkasse handelt es sich um eine Lohnersatzleistung Sie wird nicht besteuert, unterliegt aber - wie schon geschrieben - dem Progressionsvorbehalt.

Die Lohnersatzleistung wird durch die Träger der gesetzlichen Sozialversicherung finanziert.und muss muss als solche in der Steuererklärung angegeben werden.

Sie wird im Rahmen des steuerpflichtigen Einkommens berücksichtigt, wenn es um die Ermittlung des Steuersatzes geht.

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Um einen Dienstwagen in Anspruch nehmen zu können, muss ein Dienstwagenüberlassungsvertrag unterschrieben werden, der klare Bestimmungen enthält.

So muss z.B. geregelt sein, wer das Fahrzeug nutzen daf und ob ein geldwerter Vorteil, oder das Führen eines Fahrtenbuchs angewendet werden soll.

Ebenso werden darin die Fahrtkosten sowie Inspektion und Pflege geregelt. Auch die Haftung bei Schäden durch grober Fahrlässigkeit muss schriftlich festgehalten werden

Genau so wichtig ist die Regelung bei Krankheit oder Kündigung.

Ohne einen solchen Vertrag ist wohl kein Arbeitgeber bereit, ein Risiko einzugehen und stellt den Dienstwagen per Handschlag zur Verfügung.

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Wadenbeinbruch am Vatertag und die Unfallversicherung zahlt nicht.

Hallo, ich habe mir am letztem Vatertag mein Wadenbein gebrochen und das Syndesmoseband war auch gerissen. Natürlich habe ich sofort den Unfall meiner Versicherung gemeldet. Sie schickten mir auch den Unfallfragebogen und ich reichte ihn zum behandelten Arzt weiter. Somit entbannte ich Ihn von seiner Schweigepflicht. Wie es sich zum Vatertag gehört, fingen wir mit Frühschoppen an und nahmen den ganzen Tag mit. Dann passierte es, ich hatte eine Sekunde nicht aufgepasst und knickte um. Wadenbeinbruch und das Syndesmoseband war gerissen, mitten im Nirgendwo. Der Unfallort war auf einer Wiese zwischen 2 Dörfern. Zu jedem Dorf waren es ca. 4 km. Selbst der Notfallwagen konnte mich nicht abholen. Zu meinen Glück waren am diesem Tag sehr viele mit einem Bollerwagen unterwegs und ich wurde zur nächsten Gaststätte transportiert. Dort wartete schon ein Krankenwagen, der mich ins Krankenhaus fuhr. Aber während des Transportes auf dem Bollerwagen, bot mir jemand noch ein Bier an. Ich hab nicht lang überlegt und nahm das Angebot an(dachte mir, es sei ein gutes Schmerzmittel). Leider war es nicht der beste Zug von mir, da bei der Notaufnahme mir Blut entnommen wurde. Sie stellten eine Blutalkoholkonzentration von 2,18 %o fest. Das wusste das Krankenhaus, aber nicht um welche Uhrzeit ich ins Krankenhaus kam. Der Unfall ereignete sich um ca. 17 Uhr und im Krankenhaus war ich ca. um 18.30 Uhr. Meine Versicherung bezieht sich auf die AGB´s der Deutschen Versicherer. Sie lautet wie folgt:

Wenn am Straßenverkehr teilgenommen wird liegt eine Bewusstseinsstörung vor bei Trunkenheit, die zu einem Leistungsausschluss in der Unfallversicherung führen kann, wie folgt vor:

1.Kraftfahrer bei 1,1 Promille,

2.bei Radfahrer sind es 1,7 Promille

3.bei Fußgänger liegt der Wert bei 2 Promille

Jetzt meine Frage: Ich war ein Fußgänger und nahm nicht im Straßenverkehr teil (Unfallort auf einer Wiese). Hinzu kommt, dass ich nach meinen Unfall ein Bier trank. Ist das nun ein Nachtrunk ? kann es sein das ich zum Unfallzeitpunkt unter der 2 %o Grenze lag. Gibt es überhaupt eine 2 %o Grenze auf einer Wiese. Ich bin 195 cm Groß und hatte damal ca 90 KG auf der Waage. Die Behandlung ist noch nicht abgeschlossen. ich habe eine Platte mit 7 Schrauben und eine Stellschraube wurde schon entfernt. 3 Monate durfte ich nicht auftreten und lief solang mit Gehilfen durch die Gegend... Da ich viel Sport machte, war es ein harter Rückschlag für mich. ich kämpfe jetzt noch damit. Meinen Sport kann ich auch nicht mehr so ausüben wie gewohnt und ein bleibender Schaden stellte der Arzt auch fest. Nur meine Versicherung weigert sich den Fall weiter zu behandeln, wegen der zu hohen Blutalkoholkonzentration. Sie schicken mir auch das Abschlussformular nicht.

Ich bedanke mich im Vorraus für eine Antwort

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Durch den Alkoholkonsum trat eine erhebliche Selbstverschuldung ein und das daraus resultierende Ergebnis ist, dass die Versicherung die Anerkennung des Unfalls ablehnt.

Es gibt noch die Möglichkeit der Klage, deren Erfolg aber als äußerst gering anzusehen ist.

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Normalerweise ist das nicht möglich, doch in zwei Fällen macht der Fiskus eine Ausnahme.

1) Durch häufiges Umziehen hat das Kind durch den ständigen Schulwechsel Probleme und es bedarf dadurch Nachhilfeunterricht. Die daraus resultierenden Kosten können die Eltern in der Steuererklärung geltend machen..

Voraussetzung ist allerdings dass die Eltern die berufliche Notwendigkeit des Umzugs beim Finanzamt belegen können.

2) Auch wenn das Kind Legastheniker ist , kann man die Kosten für den Nachhilfelehrer als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.

Dafür muss jedoch schon im Vorfeld eine Behandlung stattfinden, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden kann.

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Grundsätzlich sind alle verwertbaren Vermögensgegenstände – so auch Immobilieneigentum - des Arbeitssuchenden und seiner mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zu berücksichtigen. Ausgenommen hiervon sind aber „ein selbst genutztes Hausgrundstück von angemessener Größe oder eine entsprechende Eigentumswohnung“ (§ 12 Abs. 3 Ziffer 4 SGBII). Was unter einer „angemessenen Größe“ zu verstehen ist, ist weder gesetzlich noch in Ausführungsverordnungen bisher präzisiert worden.

Die „Angemessenheit“ der Größe eines Hausgrundstücks richtet sich nach der Grundstücks- und Wohnflächengröße.

Bei Eigentumswohnungen bleiben die Grundstücksflächen grundsätzlich außer Betracht, da diese im Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer stehen. Dort werden nur die Grundstücksflächen berücksichtigt, die dem jeweiligen Sondereigentum als Sondernutzungsrecht zur ausschließlichen Inanspruchnahme zugewiesen sind. In der bisherigen Sozialhilfepraxis wurden Grundstücksgrößen bei Reihenmittelhäusern bis zu 250 qm, bei Doppelhaushälften oder Reihenendhäusern bis zu 350 qm und bei freistehenden Einfamilienhäusern bis zu 500 qm im städtischen bzw. 800 qm im ländlichen Bereich noch als angemessen angesehen.

Ein älterer, aber wohl noch akueller Bericht dazu:

http://www.verband-wohneigentum.de/kv-dortmund/on13057

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Der Antrag zur Prozesskostenbeihilfe muss vollständig und gewissenhaft ausgefüllt werden. Über regelmäßige Ausgaben müssen Belege eingereicht werden.

Fällt zur Zeit keine Miete an, muss dieses auch genau so angegeben werden. Bitte niemals auf den Gedanken kommen, Falschaussagen zu machen, denn sie werden mit Sicherheit aufgedeckt und haben gravierende Folgen.

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Da die Ruhezeit im Allgemeinen zwischen 22 und 6 Uhr liegen sollte, wäre es angebracht, zunächst ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter zu suchen.

Mein Vorschlag wäre, die seltsamen Vorschriften zu ignorieren und abzuwarten, ob und gegebenenfalls welche Reaktion vom Vermieter kommt.

Erst dann würde ich entweder einen Anwalt oder den Mieterschutzbund einschalten.

Schließlich können Anwalts- und Prozesskosten die Haushaltskasse erheblich belasten. Hinzu kommen Zeitaufwand, strapazierte Nerven und ein zusätzlich vergiftetes Klima zwischen den Parteien. Vermieter und Mieter sollten sich daher immer fragen, ob die Streitpunkte diese Belastung rechtfertigen und ob nicht andere Lösungen gefunden werden können. Schließlich geht es ja um ein friedliches Miteinander

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Der Vorteil ist, dass kein Bargeld zur Verfügung stehen muss und auch ein Kredit oder die Inanspruchnahme des Dispos nicht nötig sind.

Die Nachteile liegen darin, dass über die Jahre erhebliche Kosten in Form von Gebühren für die Kautionsversicherung anfallen.

Eine ungerechtfertige Inanspruchnahme durch den Vermieter kann bei Bürgschaften auf erstes Verlangen nur gerichtlich verhindert werden.

Bei Bankbürgschaften wird sich der Schufascore zum Negativen verändern.

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