Hallo, ich habe bei meinen AG gekündigt und einen neuen Job angefangen. Ich bin als Aushilfe eingestellt bei dem AG, bei der ich inzwischen gekündigt habe... die Kündigungsfrist läuft am 31.10.2017 aus und ich muss noch ca. 2 Monate dort arbeiten. Bei meinem neuen aushilfsjob arbeite ich inzwischen auch, jedoch überschneiden sich Tage nicht... sprich ich bin NIE an einem Tag in beiden Unternehmen. Mein AG dem ich gekündigt habe besteht auf die Einhaltung der Kündigungsfrist. Ich habe dort gekündigt weil ich schlicht weg zu selten arbeiten komme und kaum auf mein Geld komme. Zu dem hat sich die arbeitssituation sehr verschlechtert, ich fühle mich unwohl dort, weil ich ständig bemängelt werde und merke dass ich nicht gemocht werde. Ich habe mich jetzt krankschreiben lassen die Tage in denen ich im alten Betrieb bin, habe auch eine AU (bin an diesen Tagen aber nicht im neuen Job tätig) durch meinen besten Freund welcher auch dort arbeitet habe ich erfahren dass die Chefin im alten Betrieb sehr böswillig gestimmt ist und mich auf Vertragsbruch verklagen möchte... kann sie das ? Bzw ist sie im Recht ? Es ist natürlich nicht die feine Art, hab auch nach einen aufhebungsvertrag gefragt, was meiner Meinung nach sehr lächerlich ist weil ich eine Aushilfe bin aber sie meinte nur "sowas bieten wir nicht an" ich muss dazu sagen, das so och Mindestlohn bekomme und nur vergütet werde wenn ich zu Arbeit erscheine.