Nein, das ist leider nicht mögich. Du könntest es höchstens mit einem Zahlschein versuchen, das funktioniert wie eine Bareinzahlung nur auf ein fremdes Konto, du kannst aber Verwendungszweck etc. angeben. Leider sind die Gebühren für Zahlscheine meist hoch.

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Der Beleihungswert ist eigentlich der Wertansatz der Bank für deine Immobilie. Wenn er zu hoch wäre, hättest du kein Problem mit der Sicherheit. Vermute daher, dass deine Bank für das Objekt noch weniger als die 95 T€ ansetzt. Dies könnte sich aus dem Baujahr ergeben (pro Jahr kannst du ca. 1 % Wertabschlag rechnen) und nachdem du den Preis um 34 T€ gedrückt hast spricht das nicht gerade für die Werthaltigkeit vom Haus. Was hast du mit einer ETW vor? Möchtest du diese verkaufen oder vermieten? Kannst du der Bank noch andere Sicherheiten anbieten, z. B. Lebensversicherung. Das deine Bank einen dem Beleihungswert eine höhere Aufmerksamkeit schenkt, würde ich mal mit der Bankenkrise in Verbindung bringen.

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Eine Überweisung die bereits ausgeführt wurde kannst du nicht mehr stornieren. Da hilft nur noch nachüberweisen und beim Verwendungszweck noch "Differenzbetrag" + Re-Nr. angeben.

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Nein warum auch. Deine künftige Kreditwürdigkeit hängt von deinem Einkommen ab, und ob du dir einen neuen Kredit mtl. leisten kannst. Von daher ist ein Bafög-Kredit eh von Vorteil, da die Rückzahlungsraten erfahrungsgemäß niedrig sind.

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Stimmt, bei beiden Konten sind keine Überziehungen möglich. Einige kleine Unterschiede sind aber vorhanden: Die Gebühren bei Jugendgirokonten sind meist kostenlos und haben meist auch eine Guthabenverzinsung. So bieten Banken zu ihren Jugendgirokonten oftmals noch zusätzliche kostenlose Serviceleistungen an (eigenen Jugendclup, oder Zeitschrift etc.) Sie möchten damit ihre Kunden von morgen bei Laune halten. Beim Guthabenkonto sind die Gebühren meist hoch, es sind ebenfalls keine Überziehungen möglich, und bei manchen Banken kann bei diesen Konto die Bankkarte nur für ein begrenztes Geschäftsgebiet verwendet werden.

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Bei manchen Banken besteht auc die Möglichkeit die Riesterförderung direkt auf die Immobiliendarlehen zu beantragen. Dann könntest du die Riesterförderung gleich zur Tilgung verwenden.

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Es gibt die nicht ganz billige Möglichkeit der Zahlscheine. Dabei zahlst du das Geld bar bei einer Bank ein und die überweist es an den Empfänger weiter, somit erscheinen keine Kontodaten von dir beim Empfänger. Aus Geldwäschegründen verschließen sich die Banken aber dieser Möglichkeit immer, so ist die Überweisungshöhe auch oft betraglich gedeckelt.

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Das hört sich fast nach einem "Nein"-Verkauf an. Immobilien werden nach wie vor als Sicherheit von Banken genommen. Entweder sieht die Bank den Wert der ETW bedeutend niedriger als die 60.0000,00 €, und dass ihr somit der Blankoanteil zu hoch ist oder dein Berater ist evtl. der Meinung, dass der monatliche Kapitaldienst für einen Kredit von 100.000,00 € aus deinen laufenden Einnahmen nicht tragbar ist. Denn dass muss das ausschlaggebende Kriterium für die Bank sein, kannst du dir den Kredit wirklich leisten und als zweite Frage sollte dann erst die Besicherung kommen. Würde an deiner Stelle den Berater mit diesen Punkten nochmals konfrontieren und genau Nachfragen. Viel Erfolg.

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