Das Schild "Privatstraße" beinhaltet schon das Parkverbot.

Privatstraßen gehören nicht zum öffentlichen Verkehrsraum. Sie sind Privatgrundstück. Also kann man darauf nicht eigenmächtig parken.
Man kann den Grundstückseigentümer ansprechen, ob man eine Parkfläche mieten kann.

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Wenn du ein Gewerbe anmeldest, machst du dich ja selbstständig.

Das hat dann mit Neben- oder Haupterwerb bzw mit deinem MInijob nichts zu tun.
Es geht beim Kleingewerbe (der Kleinunternehmerregelung) nur darum, welchen Jahresumsatz du erwarten kannst.
Unter 17500,00 € Jahresunsatz darfst du in deinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer berechnen.

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Den Makler bzw. Verkäufer interessiert nicht, woher Geld stammt.

78 Millionen Euro läßt man auch nicht auf einer Bank liegen, sondern verteilt das auf mehrere Banken.
Einen eventuellen Bonitätsnachweis legt man dann nur von der Bank vor, von deren Konto der Kaufpreis abgebucht werden soll.

Ein Hindernis könnte sein, daß man nicht zu der Zielgruppe gehört, die sich der Verkäufer als Nachfolger vorstellt.
Manche Verkäufer achten durchaus darauf, daß die neuen Eigentümer in das vorhandene Milieu hineinpassen.
Mit "minderwertig" hat das aber nichts zu tun.

Einen solchen Lottogewinn würde ich übrigens niemandem auf die Nase binden.
Man hat Geld. Woher und wieviel muß niemanden interessieren.




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