Frage
Antwort
Hallo, wenn nachweislich der Einsatz bezahlt wurde, besteht in jeden Fall Anspruch . Es gab mal ein Gerichtsurteil und in einem Magazin habe Urteile darüber gelesen . Ich glaube das war " Freizeit - Woche ", da gibt es einen Ratgeber der sogar die Urteile beziffert . Da kann man hinschreiben und erhält konstruktive Hilfe von Fachleuten /Rechtsan- wälten .