Zu aller Sicherheit: ja! Denn ein Schaden ist schnell eingetreten; da braucht den Mietern, und mögen sie noch so ordentlich sein, nur ein Versehen unterlaufen und schon ist es passiert. Deine Freundin ist in jedem Fall gesichert! Also ich empfehle immer eine Kaution.

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Ja, ansonsten gäbe es ja nur damit keine Mietverträge mehr. Denn jeder, der mit einem Mietvertrag selbst im Geringsten nicht einverstanden ist, bräuchte ihn nur zerreissen und schon wäre er ihn los. Also, das geht bestimmt nicht. Das Zerreissen eines Mietvertrages berührt daher seine Wirksamkeit bestimmt in keinster Weise.

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Wichtig ist zur Unterscheidung, dass deutlich gemacht wird, dass der Berater seinen Dienstort, -zeit und die Art und Weise seiner Arbeit selbst bestimmen kann. Es darf diesbezüglich kein Weisungsrecht des Arbeitgebers oder Auftraggebers geben, da ansonsten wohl ein Arbeitsverhältnis vorliegt.

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Das ist für mich ein typischer Fall für die Privat-Haftpflichtversicherung. Also sofort den Anspruch bei ihr anmelden. Sie muss den Schaden übernehmen.

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So wie ich informiert bin, gibt es bei jedem Bundesland ein Oberlandesgericht, die die Richtlinien für den Unterhalt ihres Landes jeweils vorgeben. Die meisten der Oberlandesgerichte wenden jedoch beim Ablesen des konkreten Unterhalts die aktuelle Düsseldorfer Tabelle an.

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