hallo. sie sollte auf jeden fall eine beistandschaft beim zuständigen jugendamt beantragen. das jugendamt prüft dann in wie fern er zahlen kann. wenn er jetzt nicht zahlen kann wird ihr geraten eine anzeige wegen fehlendem unterhalt zu machen ist gott sei dank kein kavaliersdelikt mehr wie die meisten noch glauben. denn nur mit dieser anzeige (ich hab das auch schon machen müßen) bekommt sie einen titel der dann 30 jahre lang pfändbar ist. also auch das kind kann dann wenn es alt genug ist den unterhalt einklagen. sie könnte sich aber auch mit ihm verständigen ob er wenigstens einen teil des geforderten unterhalts zahlen kann. diese möglichkeit gibt es auch. dann werden seine schulden nicht noch höher und sie bekommt ein wenig finanzielle hilfe von ihm. aber auch das kann sie mit dem jugendamt absprechen. lg bayerin

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.