Das kommt immer drauf an. Über was für ein Unternehmen sprechen wir denn, Rechtsform? Echtes Eigenkapital des Gesellschafters, das er als Einlage bringt, Aktien, oder was ganz anderes wie EK-ähnliche Kredite usw.?

Der Aufwand für Dividenden kann niedriger sein. Man nehme mal die ganzen großen US-amerikanischen AG im Technologiebereich. Die zahlen fast ausnahmslos gar keine Dividende, ergo keinen Aufwand für die Milliarden an Fremdkapital. Im Gegenzug müssten diese im Rahmen von z.B. Anleihen durchaus zumindest einen kleineren Zinssatz bieten.

Auf der anderen Seite kann die Dividende auch sehr teuer für das Unternehmen sein. Bspw. deutsche Genossenschaftsbanken, mit Dividenden für die Geschäftsguthaben von regelmäßig 3% und höher. Diese könnten sich wesentlich günstiger am Geld- und Kapitalmarkt refinanzieren.

Tendenziell stimmt es also, das EK günstiger ist, aber eine allgemein gültige Annahme stellt dies nicht dar.

...zur Antwort

Ein Gutachter wird hier überhaupt nichts mehr bringen, den die rückwirkende Feststellung des Zustands eines entkernten und grundliegend sanierten Hauses ist seriös nicht leistbar.

Der BGH hat aber in der Vergangenheit immer wieder betont, dass der Normalverkaufspreis immer ein starkes Gewicht für den tatsächlichen Verkehrswert ist. Sollte das Haus also nicht gerade an einen Verwandten zum Freundschaftspreis verkauft worden sein, wird der Pflichtteilsberechtigte den Nachweis erbringen müssen, dass der Preis zu niedrig war. Gerade auch die Einschaltung eines Maklers spricht sehr dafür, dass der Verkaufspreis einfach das war, was der Markt hergab und damit ein angemessener Preis ist.

Bezüglich des Gutachters würde ich gar nichts unternehmen, das ist die Sache des Pflichtteilsberechtigten. Selbst wenn der Gutachter aber einen höheren Wert feststellen würde, würde das noch nicht zwingend zu einer höheren Forderung führen. Denn dafür ist wie geschrieben der Nachweis erforderlich, dass das Haus zu einem nicht marktgerechten Preis verkauft wurde.

...zur Antwort

Die Zusendung der Löschungsbewilligung geht in der Regel sehr zügig, da ja alle Banken regelmäßig hierauf angewiesen sind. Aber auch hier gibt es bei den Banken Unterschiede, manche brauchen 3 Tage, andere 3 Wochen und in Einzelfällen auch mal mehr. Eine pauschale Aussage ist also, wie so oft, leider nicht möglich.

Einziges echtes Hindernis könnte sein, dass der Kaufpreis nicht zur vollständigen Tilgung der aus der fraglichen Grundschuld resultierenden Darlehensforderung der Bank gegenüber dem Verkäufer ausreicht. Dann wird sich die Bank ggf. noch mit dem Verkäufer über die weiteren Rückzahlungsmodalitäten unterhalten wollen - das kann Zeit in Anspruch nehmen, bis eine Lösung gefunden ist. Aus dem Grund kümmern sich Verkäufer in der Regel vorher um diese Thematik.

...zur Antwort

Ein Treuhandkonto ist ein Konto, bei dem der Kontoinhaber selbst nicht wirtschaftlich Berechtigter des Guthabens ist. D.h. er verwaltet das Geld, das jemand anderem gehört.

Unterschieden wird hierbei zwischen offenen Treuhandkonten und verdeckten Treuhandkonten. Beim offenen Treuhandkonto besteht ein entsprechender Zusatz, der den wirtschaftlich Berechtigten des Geldes kennzeichnet.

Bei verdeckten Treuhandkonto findet sich keinerlei Hinweis darauf, dass das Geld nicht dem Kontoinhaber gehört. Verdeckte Treuhandkonten sind deshalb immer kritisch zu sehen, da der fremde Eigentümer des Geldes bspw. bei Tod oder auch "nur" Pfändung nicht ohne Weiteres ersichtlich ist und das Guthaben daher auch nicht vor dem Zugriff von Erben oder Pfändungsgläubiger geschützt wird.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.