Auch nach und nach kann man die Versicherungssparten bei einer Versicherung zusammenlegen. Manche Gesellschaften gewähren dann automatisch einen sog. "Bündelrabatt", andere Gesellschaften nur auf Nachfrage.

Vereinzelt gibt es auch für bestimmte Altertsgruppen gesonderte Tarife, die übers Internet nicht rechenbar sind. Da hilft leider nur der leidige Besuch beim Makler des Vertrauens oder ein dickes Fell bei einer Reihe Vertreterbesuche.

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Erst einmal bei der Krankenkasse eine zuzahlungsbefreiung beantragen. Das ist auch für die Praxisgebühr und Medikamentenzuzahlungen relevant.

Die Reparaturkosten werden evtl. vom Sozialamt im Rahmen einer einmaligen Beihilfe übernommen.

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Hi,

Ärzte gelten nicht als "selbstständig" i. S. der Gewerbeordnung, sondern sind freiberuflich tätig. Das hat neben der Gewerbesteuerfreiheit auch den Sinn oder Unsinn, das keine IHK-Pflichtmitgliedschaft besteht, sondern eine Zwangs-/Pflichtmitgliedschaft in der Ärztekammer und sofern eine "Kassen"-Zulassung besteht, auch eine Mitgliedschaft in der Kassenärztlichen Vereinigung, wo auf Dauer überwiegend der ärztliche Beruf in freier Praxis ausgeübt wird (sinngemäß zitiert).

Ärzte sind i.d.R. von der Versicherungspflicht befreit, da sie ersatzweise in ein ärztliches Versorgungswerk einzahlen. Daneben bieten div. Gesellschaften noch Altersvorsorgeprogramme an.

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Die Bank ist sicherlich froh einen zwoten Schulder zu haben. Alptraummäßig werden eher die notwendigen Notarkosten werden und die Gebühren des Grundbuchamtes. Evtl. mußt Duch auch Grunderwerbssteuer zahlen - die Frage sollte aber besser ein Steuerexperte beantworten.

Im Innenverhältnis zwischen Euch solltet Ihr einen notariellen Vertrag abschließen, der die Haftungsfrage für die Schulden und die Folgen einer Trennung behandelt.

Wenn Dein Freund die Finanzierung alleine stemmen kann, solltest Du eher Eigenkapital ansparen und so nach Ablauf der Zinsbindung eine Teiltilgung vornehmen. Denn jeder vorher getilgte Euro führt zu einer schnelleren Tilgung bzw. bei gleicher Laufzeit zu einer niedrigeren Rate.

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Hi,

ohne weitere Probleme wenn die SCHUFA okay ist - wie schon geschrieben 100.000,-- €. Allerdings ist auch Voraussetzung, dass neben einer "ordentlichen" SCHUFA auch ein nachhaltig erzielbares Einkommen vorhanden ist.

Das Objekt sollte aich nicht gerade als "unverwertbar" gelten, d.h. außerhalb geschlossener Ortschaften,mit einem Dauerwohnrecht oder ähnlichem belastet sein..

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Hallo!

Widerspruchsrecht gibt es nicht. Ein oder mehere Eigentümer können inerhalb von vier Wochen nach Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft Klage gegen diese erheben.

Auf Grund der komplexen Materie würde ich jedoch vorher dringend zur Inanspruchnahme eines versierten Anwalts auf dem Gebiet raten. Unwirtschaftliches Verhalten der Eigentümergemeinschaft mag zwar ein Aufreger sein, aber ob das zur erfolgreichen Anfachtung reicht? Also Anwalt befragen und auf entsprechende Kosten gefaßt machen.

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Nein, die Forderung Deiner Tante zeugt eher von Unwissenheit und einer gewissen Gier - sorry -.

Sicherlich erben beide grundsätzlich zu gleichen Teilen. Allerdings muss Deine Tante die Forderung zumindest teilweise ausgleichen.

Am besten Auskunft kann dazu der Notar erteilen, der die damlaige Grundschuld eingetragen hat. Je nach Konstellation und Geschick des Notars, heißt der Erbanteil Deiner Tante 1/2-Schätzwert des Hauses minus volle Grundschuld.

Daswar wohl die Intention Deiner Großeltern und sicherlich auch so voll beabsichtigt.

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Messestand=Betriebsausgabe. Also bei einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind die Kosten als Ausgaben abzuziehen.

Bei bilanzierenden Betrieben wird das die Buchhaltung sicher entsprechend in der Kostenstelle verbuchen bzw. der Steuerberater entsprechend richtig ansetzen.

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Für Bauvorhaben gibt es zum Teil sog. Bauherrenhaftpflichtversicherungen. Die schützen den Bauherren im Schadenfall vor teuren Überraschungen. Gerade bei Bebauung in zweiter Reihe und/oder Zuwegungen über fremde Grundstücke empfiehlt sich der Abschluss einer solchen.

Ein guter Versicherungsmakler in der Nähe sollte dazu detailliert etwas anbieten können.

Die normale Privathaftpflicht haftet nicht für Schäden, die durch eigenverantwortlich durchgeführte Bauarbeiten durchgeführt wurden, da deren Schutzbereich sich eben ausdrücklich nicht auf Schäden bei BVs erstreckt.

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Kann mich Niklas nur anschließen. Der Break Even Point ist per Definition der Punkt bei einem Pródukt, wo die Erlöse aus dem Verkauf über den Kosten liegen.

Sinngemäß würde ich das so verstehen,dass nach Abzug aller Vertriebs- und Verwaltungskosten endlich die Sparphase der Kapitallebensversicherung anfängt.

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In Deutschland gibt es die Möglichkeit einer Barüberweisung. Wie sich das in Australien verhält, weiß ich nicht.

Vermutlich gibt es da auch so etwas. Einfacher ist vermutlich das Geld per Western Union an eine Vertrauensperson in Deutschland zu schicken, die das Geld dann an Dich überweist.

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Hol Dir mehrere Angebote bei verschiedenen Abbietern für die gleiche monatliche Rate ein und vergleiche die garantierte Ablaufleistung.

Mögliche Überschussbeteiligungen etc. sind zwar schön zu lesen, werden aber nicht garantiert.

Die grantierte Ablaufleistungen bei ansonsten gleichen Voraussetzungen, zeigt ganz gut, welche Versicherung sparsam mit Deinem Geld umgeht und ein gutes Händchen beim Umgang mit Geld hat.

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