Das kann ihm in der Tat blühen. Denn schließlich wird auch Hartz IV nicht gewährt, wenn die Frau kein Einkommen hat. Denn dann dürfte ebenfalls der Vater herangezogen werden. Zwar haftet der Ehegatte des Bedürftigen vor dessen Verwandten. Wenn aber der nicht zahlen kann, haften die Verwandten, § 1608 BGB.

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Soviel ich weiß, sind in einem Mahnbescheid-Vordruck mehrere Schuldner oder Antragsgegner aufgeführt, um genau deinen Fall zu erfassen, dass du nämlich gegen beide Mieter als so genannte Gesamtschuldner mit also 1 Mahnbescheid vorgehen kannst.

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