Die Grundidee der Zugewinngemeinschaft ist die gerechte Verteilung des Vermögens, das die Eheleute während ihrer Ehe hinzugewonnen haben. Und nur um dieses Vermögen geht es, in die Ehe eingebrachtes oder nach Zustellung des Scheidungsantrags erworbenes Vermögen bleibt außer Betracht. Dabei geht das Gesetz von der Gleichwertigkeit der Beiträge der Eheleute aus. Die Hausarbeit hat somit keinen niedrigeren Wert als berufliche Arbeit. Das bedeutet für ihre Schwester, dass sie einen Zugewinnausgleichsanspruch gegenüber ihren Ehemann besitzt in Höhe der Hälfte des Verkehrswerts des Vermögens, das der Ehemann während der Ehe geschaffen hat.

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Dein Vater kann in diesem Fall auf eine Auszahlung verzichten und im Testament festlegen, dass deine Schwester später vom Erbe 35000,00 € mehr bekommt, vorausgesetzt ihr sollt beide zu gleichen Teilen erben. Wünscht dein Vater eine andere Erbregelung, sollte er dies in seinem Testament festlegen, dass deine Schwester im Todesfall 35000,00 € zustehen. So kann er gleichzeitig auch Erbstreitigkeiten vermeiden. Solltest nur du den Betrag bekommen, kann es sein, dass du die Schenkung im Erbfall im Verhältnis zu deiner Schwester auszugleichen ist.

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