Der korrekte Weg ist: Primär Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer geltend machen, hilfsweise vom Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Für die Einhaltung des Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung der schriftlichen Widerrufserklärung. Erst danach läuft eine neue Frist von nochmal 14 Tagen für die Rücksendung der Ware.

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Bei so viel Gegenwind muss ich den Kollegen hier ganz klar widersprechen und wfwbinder beispringen: Die Baukonjunktur ist derzeit im freien Fall, jedenfalls was Neubauaufträge angeht. Als Entsorger mit Schwerpunkt im B2B-Geschäft hängen wir ganz unmittelbar an der Baubranche und haben entsprechend auch sehr viel Kontakt mit Architekten, Dachdeckern, Fensterbauern, Handwerkern und Baufirmen - bundesweit. Während der Renovierungsbereich (der uns primär betrifft) noch halbwegs stabil ist (aber trotzdem merklich nach unten geht, das merken selbst wir - und wir bekommen das naturgemäß erst mit deutlicher Verzögerung zu spüren), geht es im Bereich Neubau massiv nach unten.

Wieso das von außen (derzeit noch) anders aussieht, lässt sich relativ einfach erklären: Die großen Baufirmen und Handwerker haben teilweise sehr lange "Wartelisten" aufgebaut, die bislang noch nicht vollständig abgearbeitet sind. Dazu kommt das Personalproblem, welches sich in den letzten fünf Jahren nochmal deutlich verschärft hat - du kannst nicht bauen, wenn du keine qualifizierten Leute bekommst. Hilfsarbeiter aus Rumänien, Bulgarien und Co. gibt es genug - aber qualifizierte Facharbeiter: Fehlanzeige. Die Listen leeren sich aber zunehmend - und danach kommt... gähnende Leere. Die Insolvenzverzeichnisse füllen sich dafür zunehmend, die Zahlungen kommen schleppender... Auch das ist eine ganz konkrete Wahrnehmung, die wir machen.

Und aus eigener Erfahrung (wir bauen aktuell selbst, und auch in der Firma haben wir diverse Bauprojekte laufen) muss ich auch die Aussage, es wären keine Handwerker zu bekommen, relativieren: Das hat sich in den letzten Monaten ein ganzes Stück gelegt, inzwischen suchen Handwerker und Baufirmen wieder aktiv nach Aufträgen. (NRW)

Zur Frage an sich: Die gestiegenen Zinsen machen Bauen nicht gerade attraktiver, zumal auch die Baukosten an sich relativ stark gestiegen sind. Aber ganz wesentlich steht nach meiner Wahrnehmung die überbordende Bürokratie dem Bauen im Weg. Wenn ich mehr Leute mit Papierkram beschäftige, als ich draußen auf der Baustelle habe - wie soll da ein Projekt in halbwegs angemessener Zeit fertig werden? Zumal sich die Vorschriften teilweise auch einfach widersprechen...

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Die Befristung des Mietvertrages kann entsprechend verlängert werden (§ 575 Abs. 3 Satz 1 BGB). Die Verlängerung sollte unbedingt schriftlich vereinbart werden. Der Grund für die Befristung und für die Verlängerung sollte m. E. erwähnt werden (§ 575 Abs. 1 Satz 1 BGB).

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Wehrpflicht?

Dafür müsste man bei der BW erst mal die Betreuungs- und Ausbildungskapazitäten aufbauen - die gibt es derzeit schlicht nicht. Mal abgesehen davon, dass wir nicht einmal genug Handfeuerwaffen und Munition für einen Haufen Wehrpflichtige hätten.

Einen modernen Krieg gewinnt man im Übrigen nicht mit einem Haufen schlecht ausgebildeter und unmotivierter Schaufelträger. Was der BW fehlt sind gut ausgebildete Spezialisten - so wie vielen anderen Branchen auch. Die bekommt man aber nicht aus Wehrpflichtigen, die muss man schon anderweitig anlocken.

Über eine allgemeine Dienstpflicht kann man diskutieren, wenn sie einen konkreten Sinn und Zweck hat und für alle gleichermaßen gilt.

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Würde ich dann in eine auffangklasse kommen oder bin ich verpflichtet das Bfd bis zum Schluss zu machen

Ersteres. Die zuständige Schulbehörde weist dich dann einer Schule mit einer entsprechenden Auffangklasse für "Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis" zu.

Mein Rat: Versuch, das BFD-Jahr noch fertig zu machen. Diese Auffangklassen sind keine erstrebenswerte Alternativen - das ist das Abstellgleis.

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Im Einzelfall kann das gerechtfertigt sein. Im Regelfall wird er sich allerdings darauf beschränken, dich bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten - das ist nämlich (soweit der Tatvorwurf selbst nicht strittig ist) eindeutig zulässig (sowohl nach § 127 StPO, als auch nach § 229 BGB).

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Solange Klarna dir nichts anderes mitteilt, musst du die offene Forderung dort ausgleichen. Tust du das nicht, wird Klarna sehr, sehr unfreundlich. Also bitte auf keinen Fall selbst Geld zurückbuchen oder offene Forderungen ignorieren. Wenn du schon Geschäfte mit dem Laden machst, halte dich auch genau anderen Regeln.

Die Erstattung bekommst du dann in der Regel ein paar Wochen später, entweder von Klarna oder vom Verkäufer.

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Ich stellte fest, dass der Regalboden nicht gerade sondern recht schräg war und mein Handy so da rausgerutscht ist.

Dann sehe ich die Verantwortung -juristisch- ganz überwiegend bei dir, jedenfalls wenn das Regel nicht explizit für das Abgelegen von Wertgegenständen "beworben" wird. Dass der Regelboden schräg ist, hättest du -bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt- erkennen können. Klar übersieht man so etwas mal, aber das ist dann leider dein eigenes Risiko.

Ich sehe hier keine realistischen Chancen, eine Haftung des Fitnessstudios durchzusetzen. Hier kannst du maximal auf Kulanz des Fitnessstudios und dessen Versicherung hoffen - würde ich aber nicht als sehr wahrscheinlich einschätzen.

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Gibt es denn eine Vereinbarung über die Kosten? Wenn nein, würde ich den Posten erst mal nicht bezahlen. Ein solcher Posten ist nicht üblich i.S.d. § 632 Abs. 2 BGB. Eine bloße Ausweisung dieses Postens in den AGB dürfte m. E. auch nicht genügen (überraschende Klausel).

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Hinsichtlich der Außenansicht hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse an einem einheitlichen, ordentlichen Erscheinungsbild. Ein überwiegendes berechtigtes Interesse des Mieters an der Anbringung politischer Aufkleber besteht hingegen nicht.

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  1. Deine Raten in Blick zu behalten ist deine eigene Aufgabe. Wenn die Bank dich erinnern muss, hast du schon etwas falsch gemacht.
  2. Es ist deine Aufgabe, die Bank über Adressänderungen zu informieren. Du bist vermutlich sogar nach den AGB explizit verpflichtet dazu. Es gibt Banken, die drohen dir bei zurückkommenden Briefen sofort die Kündigung an.
  3. Wenn deine Eltern keinen expliziten Auftrag von dir hatten, deine Post zu bearbeiten, war das Öffnen der Briefe nach § 202 StGB strafbar.
  4. Ob sich aus dem Öffnen und Vorenthalten der Briefe Schadensersatzansprüche abzuleiten sind, müsste im Einzelfall ein Rechtsanwalt prüfen.
Besteht die Möglichkeit, zumindest den Schufa Eintrag löschen zu lassen ?

Da sehe ich wenig Chancen. Der Zahlungsverzug war objektiv gegeben und zumindest teilweise auch von dir verschuldet.

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Ja, das passiert bei Zalando wohl durchaus häufiger.

Wenn du als Verbraucher einen Vertrag mit einem Unternehmer widerrufst, trägt der Unternehmer das Versandrisiko für die Rücksendung.

Du bist aber hinsichtlich der Übergabe an die Post und die Vollständigkeit der Rücksendung zum Zeitpunkt der Übergabe an die Post in der Beweispflicht. Hast du beim Einpacken Fotos gemacht? Wenn nein, wieso nicht?

Hast die Post das Paket gewogen? Ist auf den Einlieferungsbeleg ein Gewicht vermerkt? Das könnte immerhin helfen zu beweisen, dass etwas im Paket war.

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Bis zur Verjährung kann der Handwerker grundsätzlich noch die erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

Die regelmäßige Verjährung des Anspruchs beginnt mit der Entstehung des Anspruchs, hier also mit Abschluss der Arbeiten.

Und wann der Handwerker seine Steuern anmeldet, ist für den Auftragnehmer ziemlich unerheblich.

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Dann such dir eine Bank, wo du noch keine Schulden hast, und beantrage dort ein Basiskonto. Auf ein Basiskonto hast du einen rechtlichen Anspruch.

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Amazon hat kein Problem damit, die Forderung auch in Rumänien einzutreiben. Zumal Amazon ja mit der Lieferanschrift sehr genau weiß, wo sie suchen müssen. Mal abgesehen davon, dass du dir eine lebenslange Sperre bei Amazon einhandelst - weltweit.

Und da deine Aktion nach Vorsatz klingt ("Eingehungsbetrug"), werden hier auch die Strafverfolgungsbehörden aktiv.

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Ich bin mir sicher, dass unsere Einrichtungsgegenstände einen Neuwert von max. 20000€ haben.

Wo liegt denn die Deckungssumme?

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angenommen, ich erstelle vor dem Jahreswechsel handschriftlich einen Text, mit dem ich ihr auf dem Papier 10000 Euro schenke.

Das wäre erst mal nur ein Schenkungsversprechen, welches zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedarf (§ 518 Abs. 1 BGB). Eine handschriftliche Vereinbarung oder Willenserklärung wäre unwirksam.

Oder müsste ich parallel zu dem Verfassen des Textes ihr 10000 Euro auf ihr Konto überweisen?

Unbedingt. Das wäre dann ein tatsächlicher Vollzug der Schenkung im Sinne des § 518 Abs. 2 BGB - der Formmangel würde dadurch geheilt. Theoretisch würde die Überweisung alleine schon genügen, wenn die Überweisung im Verwendungszweck entsprechend als Schenkung gekennzeichnet ist.

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Das Versenden von TAN per SMS entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und ist grundsätzlich nicht mehr als sicher einzustufen. Das Mobilfunknetz ist und war nie dafür ausgelegt, sensibel Informationen sicher zu übermitteln.

Dazu kommt das Problem, dass in der Praxis der zweite Faktor (die TAN) oft auf dem selben Gerät empfangen wird, auf dem er auch eingegeben wird. Das ist grundsätzlich als unsicher einzustufen.

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Warum Ukraine unterstützen, aber Verbraucher belasten?

Der deutsche Staat ist zuallererst seinen eigenen Bürgern verpflichtet. Und wie die Abwägung der Bürger ausfällt, wenn die Frage tatsächlich offen und konkret auf dem Tisch steht, ist wohl auch jedem der hier Anwesenden klar.

Die Sache mit der Ukraine ist in der gegenwärtigen Form auch inhaltlich unsinnig. Wir tun uns schon schwer damit, die Unterstützung für die Ukraine in der gegenwärtigen Form weiterzuführen - und mir "wir" meine ich alle Länder, die aktuell daran beteiligt sind. Um der Ukraine auch nur zu ermöglichen, den gegenwärtigen Stand zu halten, müssten die Militärhilfen mindestens verdoppelt werden - aktuell ist eher davon auszugehen, dass die Hilfen insgesamt merklich zurückgehen. Und damit würden wir nur erreichen, dass der Krieg noch ein paar Jahre so weitergeht und einige hundertausend junge Menschen mehr sterben. Für einen "Sieg der Ukraine", wie er teilweise ja immer noch als Ziel proklamiert wird (wobei hier schon unklar ist, wie dieser überhaupt zu definieren ist), müsste man die militärische und zivile Unterstützung mindestens verzehnfachen. Ich glaube, wir brauchen nicht darüber diskutieren, dass das hier in Europa derzeit nicht ansatzweise durchsetzbar ist.

CO2 Bepreisung hoch, also Belastungen für Verbraucher.

Hier sehe ich vor allem das Problem, dass damit auch die Bürokratie hochgeht. Statt immer neue Steuer, Abgaben und Subventionen zu erfinden, sollte man lieber die bestehenden verstärken oder reduzieren.

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Du kannst keinen Widerruf widerrufenen. Teile denen einfach mit, dass du den Kredit gar nicht widerrufen hast und dass das offenbar ein Fehler auf ihrer Seite ist.

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