Wenn Du schon einen Minijob angemeldet hast, dann ist das der erste Minijob und es bleibt beim ersten Minijob. Dann kannst du entweder noch einen Sozialversicherungs-Job auf Steuerklasse 1 annehmen, oder einen weiteren zweiten Minijob (wenn du insgesamt mit zwei Minijobs unter 450,- bleibst). Der dritte Job geht dann nur auf Steuerklasse 6, schließt sich aber aus, wenn du zwei Minijobs hast. Die Minijobs untereinander zu tauschen geht nicht. Der erste Minijob bleibt immer der erste. Der dritte Job geht dann nur noch auf Steuerklasse 6, egal wieviel du da verdienen wirst. Aber dein Arbeitgeber müsste das eigentlich auch wissen und sollte noch einmal Rücksprache mit dem Steuerberater halten, wie du da angemeldet werden solltest.

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