Sofort das Widerrufsrecht geltend machen, auf das sich im Text auch berufen wird. Und auf jeden Fall die Beteiligten zur Rede stellen. Ggf. bist Du Opfer eines Internetbetrugs geworden.
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Es beginnt im neuen Jahr alles von neuem, egal ob Überschuß oder Verlust im letzten Jahr.
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Das regeln vermutlich die Versicherungsbedingungen: Danach sind Schäden durch alkoholbedingte Bewusstseins-Störungen nicht versichert....