Ja kann man... wichtig ist dass das Kind ab dem 1.08.2012 geboren ist und mind. 14 Monate alt ist und nicht in einer öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtung betreut wird.
maximal 22 Monate besteht der Anspruch darauf.
LG Anna
Hier ein link dazu: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=194624.html?view=renderPrint