Wenn das Sozialamt festgestellt hat dass du nicht unterhaltspflichtig bist dann hat auch dein Schwager keinerlei Ansprüche an dich.

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Ja kann man... wichtig ist dass das Kind ab dem 1.08.2012 geboren ist und mind. 14 Monate alt ist und nicht in einer öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtung betreut wird.

maximal 22 Monate besteht der Anspruch darauf.

LG Anna

Hier ein link dazu: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/themen-lotse,did=194624.html?view=renderPrint

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Das ist grundsätzlich zwar möglich wenn man bei dem Nebenjob die Genesung nicht gefährdet. Praktisch braucht man aber eine Unbedenklichkeitsbestätigung vom Arzt und die Genehmigung der Krankenkasse.

Die könnte dann aber auf die Idee kommen dass man gar nicht krank ist. Mir wäre das ganze zu riskant. Und wenn man krank ist, dann ist man krank!

LG Anna

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Nein kann sie nicht, aber sie wird auch nur ein Teilzeitarbeitslosengeld bekommen und nicht aufstockend Hartz IV. Sollte sie aber auch auf Hatz IV angewiesen sein dann wird das Jobcenter verlangen dass sie jeder Arbeit annimmt die ausreicht damit sie keine Sozialleistungen mehr braucht.

Wenn die Arbeit gut genug bezahlt ist, dann reicht da auch Teilzeit. Ansonsten werden sie Vollzeit fordern.

LG Anna

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Wenn Sie Anspruch auf ALG I haben, dann bezahlt das Arbeitsamt die Beiträge zur Krankenkasse, Sollte aber weder für ALG I noch für ALG II Anspruch bestehen da das Gehalt in der Bedarfsgemeinschaft zu hoch ist, so müssten sie sich freiwillig gesetzlich versichern und dann auch selbst bezahlen, bzw. ohne Einkommen dann Ihr Freund.

Liebe Grüße Anna

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