Du beziehst ja für 1 Jahr Elterngeld; ob du es für 1 oder 2 Jahre ausbezahlen lässt, ist irrelevant. Im Elterngeld-Jahr wird jeder Zuverdienst direkt angerechnet - das lohnt sich also gar nicht, da du für wenig Geld mehr einige Stunden arbeiten müsstest. Ab dem 2. Jahr Elternzeit erhältst du ja kein Geld mehr vom Staat - ggf. noch Elterngeld, falls du es hast halbieren lassen; aber das wird in diesem Falle NICHT mit eingerechnet, da du ja den Anspruch auf ein Jahr hast und es nur auf zwei Jahre auszahlen lässt. Das heißt, ab dem 2. Jahr kannst du wieder Geld verdienen. Ob auf 400 Euro-Basis oder in Teilzeit bei deinem vorherigen AG (wie ich es mache), ist dir überlassen. Allerdings darfst du NICHT für die Zeit der Elternzeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten als den, bei dem du in Elternzeit gemeldet bist. Es sei denn, es wird ausdrücklich von diesem erlaubt!

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.