Du beziehst ja für 1 Jahr Elterngeld; ob du es für 1 oder 2 Jahre ausbezahlen lässt, ist irrelevant. Im Elterngeld-Jahr wird jeder Zuverdienst direkt angerechnet - das lohnt sich also gar nicht, da du für wenig Geld mehr einige Stunden arbeiten müsstest. Ab dem 2. Jahr Elternzeit erhältst du ja kein Geld mehr vom Staat - ggf. noch Elterngeld, falls du es hast halbieren lassen; aber das wird in diesem Falle NICHT mit eingerechnet, da du ja den Anspruch auf ein Jahr hast und es nur auf zwei Jahre auszahlen lässt. Das heißt, ab dem 2. Jahr kannst du wieder Geld verdienen. Ob auf 400 Euro-Basis oder in Teilzeit bei deinem vorherigen AG (wie ich es mache), ist dir überlassen. Allerdings darfst du NICHT für die Zeit der Elternzeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten als den, bei dem du in Elternzeit gemeldet bist. Es sei denn, es wird ausdrücklich von diesem erlaubt!

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Bevorzugt sollte der Mann in den ersten beiden Monaten nach der Geburt Elternzeit nehmen. Denn dann bekommt er 65 Prozent Elterngeld und die Mutter ja noch das volle Mutterschafstgeld. Bitte beachten: Die 2 Monate Mutterschutzgeld werden in das Elterngeld einberechnet. Also man hat nicht 2 Monate Mutterschutzgeld und DANN noch 12 Monate Elterngeld. Desweiteren bekommt der Mann NUR Elterngeld, wenn er MINDESTENS 2 Monate Elternzeit nimmt. Darunter gibt es kein Elterngeld. :)

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