Das mit der Pauschale ist aber neu ab 2023, das wusste ich noch gar nicht.

Und ja, beispielsweise werden Durchgangszimmer nicht anerkannt oder nur durch Raumteiler abgetrennte Räume.

Alternativ kannst Du auch die homeofficepauschale von 6,-€ pro Tag ansetzen, Höchstgrenze 210 Tage zu 6,-€, macht auch 1.260.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwin3tLu4tWFAxXD_bsIHfb0BaUQFnoECBUQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Fsteuern%2Frechtsprechung%2Fkein-haeusliches-arbeitszimmer-bei-abtrennung-durch-raumteiler_166_376624.html&usg=AOvVaw1WMNJR8XDfdgcz6T-AqM3V&opi=89978449

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjSu_664dWFAxWyywIHHUDjAJ8QFnoECBMQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.lohnsteuer-kompakt.de%2Ftexte%2F2023%2F129%2Farbeitszimmer_homeoffice%23%3A~%3Atext%3DElternzeit%2520ber%25C3%25BCcksichtigt%2520werden%253F-%2CWer%2520kann%2520die%2520Homeoffice%252DPauschale%2520von%2520der%2520Steuer%2520absetzen%253F%2Cj%25C3%25A4hrlichen%2520H%25C3%25B6chstbetrag%2520von%25201.260%2520Euro.&usg=AOvVaw1m3q_wrrV8L-a8lXIaG7s4&opi=89978449

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Dauerschuldverhältnisse können (nicht müssen) vom IV mit einer auf 3 Monate verkürzten Frist gekündigt werden. 113 InsO.

Beim handyvertrag z.B. wird dann evtl. ein fiktiver Preis für das Handy in Rechnung gestellt. Ich vermute, dass dieser dann in das Insolvenzverfahren eingeht.

Vereinsmitgliedschaften sind evtl. nicht unbedingt als Dauerschuldverhältnisse zu bewerten, es sind ja keine Dienstverhältnisse.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi90t6OzNWFAxWNiP0HHVIvC48QFnoECBIQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Finso%2F__113.html%23%3A~%3Atext%3D%25C2%25A7%2520113%2520K%25C3%25BCndigung%2520eines%2520Dienstverh%25C3%25A4ltnisses%2Czur%2520ordentlichen%2520K%25C3%25BCndigung%2520gek%25C3%25BCndigt%2520werden.&usg=AOvVaw1b0e664eFL4x4fYWGV1UT8&opi=89978449

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Du meinst die Gebühren des Grundbuchamtes, die bei geerbten Immobilien bei Korrektur nicht anfallen?

Bei Vermächtnissen wohl doch.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi9ncXm0dOFAxUSRuUKHXdfAZAQFnoECA4QAw&url=https%3A%2F%2Ferbrecht-abc.info%2Fvermaechtnis-kosten%2F%23%3A~%3Atext%3DDas%2520Grundbuchamt%2520erh%25C3%25A4lt%2520f%25C3%25BCr%2520die%2CZiffer%25206%2520der%2520Kostenordnung%2520anf%25C3%25A4llt.&usg=AOvVaw3Z-ccK7YjRt73vi74ypZ9d&opi=89978449

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Na ja, wenn Du nur Fakten schilderst, bist Du eigentlich nicht angreifbar.

- ZA bietet keine Kunstofffüllungen an, nur teurere Keramikfüllungen

- ZA setzt professionelle Zahnreinigung voraus und bewirbt Zusatzversicherung

- ZA überschreitet Heil- und Kostenplan ohne verständliche Begründung der erhöhten Steigerungsfaktoren (und ohne vorherige schriftliche Aufklärung?)

Wenn ich sowas mehrmals zu dem ZA lese, suche ich mir eher einen anderen. Und genau das provoziert eben eine Gegenwehr. Insbesondere über den dritten Aspekt kann man streiten. Ich persönlich würde lieber die Finger davon lassen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjryNXyntOFAxVZgf0HHbYsBnEQFnoECBAQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.test.de%2FGewusst-wie-Zahnarztrechnung-pruefen-5972716-0%2F%23%3A~%3Atext%3DVergleichen%2520Sie%2520den%2520Rechnungsbetrag%2520mit%2Cdas%2520vorher%2520schriftlich%2520angek%25C3%25BCndigt%2520hat.&usg=AOvVaw1BLZ3_kIgLKuNVmgZKluDb&opi=89978449

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Ich vermute auch, dass ein Vorwärts-Ausparken nicht vorgesehen ist. Wenn Du aus dem hohen Auto den Metallbügel nicht sehen kannst, hätte Dir die hohe Laterne dabei ja auch nicht geholfen.

Beim ursprünglichen Vorwärts-Einparken konntest Du es ja sehen.

Und ja, wenn ich über den davorliegenden Parkplatz ausparke, sehe ich vorher nach, ob da nicht ein Bügel im Weg steht. Auch mit normalem Auto.

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Es geht also um die Ruheversicherung, die nach 18 Monaten automatisch abläuft.

Ich glaube, ich hab sowas nach dem Verkauf eines Autos (welches dann vom Käufer abgemeldet wurde, obwohl er auf sich ummelden sollte) auch mal bekommen. Hab dann aber direkt beim Versicherer angerufen, nachgefragt oder eine Kündigung geschickt. Die Erstattung kam innerhalb einiger Wochen.

Die eigentlich kostenlose Ruheversicherung kann man übrigens auch vor Ablauf von 18 Monaten kündigen.

In den AGB des Versicherers steht vermutlich, dass vor Ablauf oder Kündigung nicht erstattet wird. Somit war die Erstattung vorher nicht fällig, also gibt es auch keine Zinsen. Im VVG finde ich dazu nichts.

Du hättest Dich halt vor 18 Monaten darum kümmern sollen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjPvqbNhcqFAxWIg_0HHavzBawQFnoECCAQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.autobild.de%2Fartikel%2Fruheversicherung-15613405.html&usg=AOvVaw2J3cOyAIhIx2sX-PZ-Cjdt&opi=89978449

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Ich mache beides grundsätzlich nicht.

Ich wurde einige Male bzgl. Haftpflichtversicherungen eingeladen, da die alten Verträge ja mal angepasst werden sollten. Auf die Frage, was denn da angepasst werden soll, ähm, weiss er jetzt auch nicht auf die Schnelle. Hab dann gesagt, man könne mir ja ein Angebot zuschicken, kam dann auch nicht. So werde ich es also nie erfahren.

Ich habe immer grundsätzlich das Gefühl, es soll einem etwas verkauft werden, Zusatzelemente buchen oder "übrigens, haben Sie eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?". Und im persönlichen Gespräch wird man mit allerlei Fachbegriffen überschüttet, das muss ich gar nicht haben.

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43h bezahlt, 37h gearbeitet, Differenz 6h.

6h zu 12,41€ wurden dann wohl entnommen.

Und ich rate weiterhin, dass die 480,- für die Überstunden brutto, also vor RV-Abzug berechnet sind. Die Beiträge werden ja vermutlich erst bei der Auszahlung abgeführt.

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Es kommt wohl auch darauf an, ob dies als Cateringpauschale vom Nettolohn abgezogen wird, oder als Lohnbestandteil, aber das halte ich für unwahrscheinlich.

Bei ersterem trägst Du die Anzahl der Tage einfach in Zeile 75ff der Anlage N ein und Zeile 78 kannst Du unberücksichtigt lassen.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi_0pvM2cKFAxUMhv0HHQ74AIcQFnoECCoQAQ&url=https%3A%2F%2Fout-takes.de%2F2011%2Fschmiert-euch-lieber-ne-stulle-fur-das-catering-reicht-das-geld-nicht-mehr%2F&usg=AOvVaw1Ji3F5cGT5DzU9qvWOqz-I&opi=89978449

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Bei einem vollen Minijob von 538,-€ würde sich nach einem Jahr eine Rentenerhöhung von 5,-€ ergeben.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjT2IrfzL-FAxXKgP0HHefrDpsQFnoECBcQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.deutsche-rentenversicherung.de%2FDRV%2FDE%2FRente%2FAllgemeine-Informationen%2FWissenswertes-zur-Rente%2FFAQs%2FMinijobs%2FMinijobs.html%23%3A~%3Atext%3DDie%2520Besch%25C3%25A4ftigungszeit%2520aus%2520einem%2520versicherungspflichtigen%2Cderzeit%2520um%2520etwa%25205%2520Euro.&usg=AOvVaw19O9_rcTQ_J68UK7syLo6V&cshid=1713025486270997&opi=89978449

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Luxus muss ja nicht schön oder funktionell sein. Hauptsache, es macht was her.

Leute wie Benzko stellen sich sowas vielleicht ins Büro, natürlich steuermindernd.

Die Frage kann ich natürlich nicht beantworten. Es wird bestimmt nur auf Bestellung hin produziert.

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Bei Verlustvortrag kenne ich das, dass kein Jahr fehlen darf..

Bist Du sicher, dass es um Abschreibung ging?

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Ich empfehle auch studis-online.

Bei Beantragung in 12/23 hätten eigentlich nur die erforderlichen Creditpoints bis im 3. Semester nachgewiesen werden müssen, soweit ich dazu lese. Dann hätte man im Nachhinein vielleicht lieber die fehlenden CP woanders sammeln sollen.

Aber ich kenne diese terminlichen Probleme. Ich hab beispielsweise in der Babypause eine Vorlesung besucht, die nur alle 2 Jahre angeboten wurde. Planung ist schon wichtig.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwj2hoeE37qFAxUCgf0HHUOFDWIQFnoECCcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.bafoeg-rechner.de%2FFAQ%2Fleistungsnachweis.php&usg=AOvVaw006wgvzX5QfveUZiOgRTXX&opi=89978449

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Durch die Änderung der Steuerklassen hat sich doch die Vorauszahlung in Form des Lohnsteuerabzugs geändert. Vergleiche doch zunächst mal diese Zahlen mit denen des Vorjahresbescheides.

Ansonsten scheint mir da alles berücksichtigt zu sein. Dein Mann arbeitet nur 192 Tage?

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Länger zurückliegend erinnere ich nur einzelne Sachen, die eben nicht häufig passieren. Das erste verbotene Päckchen Zigaretten für 2 DM, eine Kugel Eis in Palma für 1,80 Euro in 2003, die Umstellung der Sperrmüllgebühr von 10 DM auf 10 Euro, ein Benzinpreis von 1,70 in Griechenland ca. 2011, den ich unglaublich hoch fand. Und eben was meine Autos gekostet haben.

Aktuell hab ich mich gerade aufgeregt über einen Apothekenpreis von 46,-€, der bis zum Ukrainekrieg noch bei 30,- lag, dann bei 40,-.

Ich weiss aber überhaupt nicht mehr, wieviel Benzin vor 3 Jahren meist gekostet hat.

Lebensmittelpreise wusste ich noch nie, aber mein Gefühl sagt mir, ob ich etwas als teuer empfinde. Olivenöl hab ich gerade im Laden stehen gelassen, so wichtig war es mir auch nicht bei dem Preis.

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Wenn diese Ausschlussklausel so formuliert ist, dass Du sie als Laie nicht verstehst, ist sie nicht gültig.

Ich verstehe aber nicht wieso sie in diesem Zusammenhang wichtig für Dich ist. Das hat ja mit dem Übergang des Mietvertrages auf die Erben nicht direkt etwas zu tun.

Ausserdem unterliegen Garagen nicht dem umfänglichen Mieterschutz, sondern sie können vom Vermieter grundlos gekündigt werden. Da kann man sich auch direkt an die Genossenschaft wenden und den Vertrag auf sich umschreiben lassen. Wenn die Euch nicht wollen (z.B. weil eigene Wohnungsmieter gewünscht werden), werden sie Euch ohnehin loswerden.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwiNr8LO47eFAxU29gIHHXH2AT8QFnoECA8QAw&url=https%3A%2F%2Fwww.haufe.de%2Frecht%2Fdeutsches-anwalt-office-premium%2Fformularmietvertrag-einzelne-klauseln-von-a-z-32-stillschweigende-verlaengerung_idesk_PI17574_HI2757737.html%23%3A~%3Atext%3DAusschluss%2520m%25C3%25B6glich%26text%3DDurch%2520eine%2520vertragliche%2520Regelung%252C%2520wonach%2CAusschluss%2520auch%2520durch%2520Formularvereinbarung%2520erfolgen.&usg=AOvVaw28KL0sSs5p5H2Ior7Sz1by&opi=89978449

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Jedenfalls gibt es dafür die Zeile 39 in der UStVA.

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Mein Postbote hat mir mal erzählt, dass mein Nachbar ihm seine Handynummer auf die Tür geklebt hätte, damit er das Paket zu seiner Arbeitsstelle bringen solle. Und er wollte das wohl sogar machen.

Das ist aber nicht üblicher Standard. Es kommt wohl auch in Deinem Fall auf den Postboten an. In den Dienstvorschriften steht das so wohl kaum.

Ich persönlich würde das nicht machen, wenn ich Dich nicht schon oft an der Tür gesehen habe.

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Letztlich geht es darum, dass ein Betriebsprüfer das Archivierungssystem schnell verstehen kann und die Belege prüfen können muss, ohne sie erst lange zu suchen. Dann sind es eben zwei Systeme.

Eine selbst eingescannte Papierrechnung hat ja denselben Wert wie eine ausgedruckte digitale Rechnung, ist nämlich veränderbar.

In diesem Artikel steht allerdings der kurze Satz, "das gilt ebenso für Papierrechnungen".

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjzys3khbOFAxU4lP0HHaTgCDkQFnoECCwQAQ&url=https%3A%2F%2Fdigitalzentrum-augsburg.de%2Fe-rechnung-archivierung%2F&usg=AOvVaw3ASOBHFI-pRnOxcmuQc9_k&opi=89978449

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