Wohnrechtsinhaber will Haus energetisch sanieren

Hallo,

habe zusammen mit meinem Bruder ein Haus geerbt (je hälftiger EIgentümer), in dem ich von meiner Mutter ein (im Grundbuch eingetragenes) lebenslanges Wohn- und Nutzungsrecht eingeräumt bekommen habe, als Gegenleistung für Wart- und Pflege. Das Haus ist sehr marode und sanierungsbedürftig - das Verhältnis zu meinem Bruder sehr problematisch.

Ich möchte einen Kachelofen einbauen, dazu muß ein neuer Kamin eingesetzt werden und die Speisekammer sollte in einem zu erstellenden kleinen Anbau Platz finden (wird sonst wärmster Raum des Hauses). Eigentlich wäre mein Bruder verpflichtet, die Hälfte der Heizkosten mitzutragen - tut er aber nicht. Ich würde sogar auf eigene Kosten den gesamten Umbau tragen, aber beim letzten Kontakt gab er mir "Veränderungssperre" am Haus - er möchte mich dazu bringen, das Wohnrecht aufzugeben, um das Haus verkaufen zu können, er möchte mich quasi über die Heizkosten "aushungern".

Frage - wie erwirke ich möglichst rasch und ohne große Gerichts-/Anwaltkosten das Recht die vorgesehenen Maßnahmen vorzunehmen? Reicht es, die fehlende Bereitschaft meines Bruders, die Heizkosten mitzutragen, zu dokumentieren? Was passiert, wenn ich den Kachelofen/Kamin/Speisekammeranbau einfach machen lasse? Kann er Rückbau verlangen? Wird er Recht bekommen? Wie teuer wird der Streit? Hilft mir eventuell das erneuerbare Energien Gesetz (EEG), um die vorgesehenen Maßnahmen durchführen zu können?

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Ich wollte mal was zu Rechtsanwälten sagen: die sind sehr teuer, aber es gibt auch RA`s woanders. Z.B. bei der verbraucherberatung kann man fragen, ob es da einen Spezialisten gibt., der einem Fragen beantwortet. Da zahlt man lange nicht soviel. Ich stimme allerdings überein, dass bei einem komplizierten thema und sehr vielen Fragen man man Spezialisten aufsuchen sollte. da bekommst du vielleicht ganz neue Aspekte und vor allem Antwort auf Deine Fragen. Aber etwas einfach machen lassen, ohne dass der bruder es weiss, da wäre ich sehr vorsichtig. Und wenn man sich sowieso nicht versteht, ich weiss nicht, mir würde das alles verderben, denn wie heisst es doch: Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn (dem bösen bruder) nicht gefällt. Liebe grüße ameliecheyenne

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Entschuldigung. Ich finde die Kommentare einfach blöd. Ich schreibe normale Schrift und ich antworte, so gut ich kann. Also zuerst einmal wäre ein persönliches Gespräch das beste. Vielleicht ist ja doch eine Einigung in irgendeiner Weise möglich. Wenn man geholfen hat, sollte man auch etwas herausbekommen. Ich habe im Bekanntenkreis eine Frau, die hat von ihrem geschiedenen Mann (sie hat später auch wieder geheiratet) so viel Geld für ihre Hilfe am Haus bekommen, dass sie sich selbst ein neues in einer Öko-Siedlung kaufte. Ich doch toll, wenn man sich einigt, oder? Ich wünsche Erfolg und Zufriedenheit. Ameliecheyenne

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Es ist so, dass Eltern für Kinder unter 7 Jahren gar nicht haften. denn es ist ihnen nicht zuzumuten, immer hinter den Kindern her zu sein. Natürlich muss jemand, der einen Erdaushub machen lässt, ihn absichern. Das ist doch gar keine Frage. Da muss man sich doch erkundigen, bevor man den Erdaushub macht! Wenn das Grundstück frei zugänglich ist und noch leer steht, muss man es auch absichern. Sonst gehen ja auch Katzen oder andere (Betrunkene?) dorthin. Dafür ist der Eigentümer zuständig.

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