Man müsste ein Programm nehmen, welches alle Anforderungen erfüllt, im Internet findet man die Auflistungen. Dann haben sie keinen Grund es abzulehnen. 

...zur Antwort

Das BMF hat am 27.05.15 festgestellt, dass die Negativzinsen als Betriebsausgabe bei Geschäftskonten abzugsfähig sind.

Bei privaten Einkünften sind diese als Verwahr- oder Einlagegebühr zu beurteilen. Wegen dem Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro können diese nicht als Werbungskosten angesetzt werden.

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.