Zzgl 1/2 des mehrbetrages, was bedeutet das?

1 Antwort

Heißt 820€ + 1/2 von den übersteigenden Betrag sind pfändungsfrei. Sprich es kann von monatlichen Einkommen E gerade die verbleibenden (E-820€)/2 gepfändet werden.

z.B. Einkommen 1020€ heißt das es sind 820€ + 200€/2 nicht pfändbar.

Diese Art der Pfändung wird in der Regel gemacht, wenn ein Unterhaltsberechtiger einen Unterhaltsschuldner pfändet, der noch weitere gleichrangige Unterhaltspflichten hat.

Danke für die Antwort...

Das heißt bei einem Grhalt von 1020EUR wäre in dem Falle nix zu Pfänden?

@Eisblume3

Die Pfändungsgrenze wären im Beispiel 920,-.

820 + 200/2 (=> 100) = 920