Zwischenzeugnis fragen wie am besten?

3 Antworten

Natürlich kannst du fragen, ob du ein Zwischenzeugnis bekommen kannst - allerdings hast du nur dann Anspruch darauf, wenn du einen Grund dafür hast, z. B. bei

  • Wechsel des direkten Vorgesetzten,
  • bevorstehende Elternzeit,
  • wesentliche Veränderung der Arbeitsaufgaben,
  • Betriebsübernahme durch ein anderes Unternehmen,
  • längere Betriebszugehörigkeit ohne Beurteilung,
  • Weiterbildung, bei der ein Zeugnis benötigt wird,
  • zur Vorlage bei Behörden oder Gerichten,
  • Kündigung oder Aufhebungsvertrag.

Aber: kein AG erwartet, dass du bei einer Bewerbung ein Zwischenzeugnis deines aktuellen AG mitschickst. Denn ein Zwischenzeugnis macht genau so viel Arbeit wie das endgültige Zeugnis.

Allerdings: jeder AG vermutet bei einem Zwischenzeugnis, dass man sich woanders bewirbt - auch wenn du das nicht offen sagst. Wenn du das anders plausibel begründen kannst, wäre das sicher nicht schlecht...

Moin,

weiß garnicht wo ich bei dem Text nun anfangen soll...

Also, ich arbeite selbst in der Spedition. 3 Jahre inklusive Ausbildung oder sind die da mit reingerechnet? Wenn zweiteres, dann finde ich persönlich das Gehalt nicht so verkehrt.

Aber zur Frage: Brauchst du, um dich woanders zu bewerben, ein Zwischenzeugnis? Wäre mir neu. Ich habe bei meinem Wechsel keines gebraucht. (Wurde auch nie danach gefragt)

Wenn du zwingend eins haben willst, dann mache einen Termin mit deinem Chef aus und spreche das in einem persönlichen Gespräch an. 

Du musst Ihm ja nicht auf die Nase binden, dass du dich wo anders bewerben willst.
Und Achtung, er ist nicht verpflichtet dir ein Zwischenzeugnis zu geben.

Mein Tipp wäre, schau dich in Ruhe um, bewerbe dich bei Unternehmen die dir zusagen und wenn es dir wo anders gefällt, kündige.

Grüße
Oli

Das ist falsch, jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn er einen triftigen Grund hat. Ein geplanter Stellenwechsel, eine mehrjährige Tätigkeit, die Schwelle für den trifftigen Grund ist so niedrig, dass man faktisch immer einen hat.

@borntobechild

Faktisch hat man eben nicht immer einen Grund, nach einem Zwischenzeugnis zu fragen.

@Oli1991BRK

Gut, zählen wir Erbsen. Der Fragesteller wird immer einen triftigen Grund angeben können, da es ausreicht, wenn er z. B. angibt, dass er sich beruflich nach einer alternativen Stelle umsehen möchte oder über seine berufliche Beurteilung Auskunft haben möchte.

Eine Überprüfung auf den Wahrheitsgehalt kann der Arbeitgeber nicht durchführen.

Also wäre meine Formulierung richtiger, dass faktisch jeder einen Grund angeben kann, so dass dieses im Ergebnis und in der Praxis eigentlich immer zu einem Zeugnisanspruch führt, obwohl der angegebene Grund möglicherweise (nicht beweisbar) vorgeschoben wird. Ich denke, das war auch vorher schon klar, aber wie gesagt, wir können hier auch fein ziselliert formulieren. Ob das den Fragesteller allerdings weiterbringt...

"bei einem triftigen Grund" den DU angeben mußt, muss ER dir eine Zwichenzeugnis ausstellen .

zB bei einer Bewerbung für eine andere Stelle......

PS vielleicht will er den "tüchtigen" Mitarbeiter behalten und zahlt dir ein besseres Gehalt.???