Zwischenmiete verboten oder erlaubt?
Mein Vermieter behauptet, es wäre VERBOTEN mir zu erlauben, dass ich für die restlichen 2 Monate (bevor meine Wohnungskündigung wirksam wird) einen Zwischenmieter habe (zusätzlich zum vorhandenen Untermieter).
Laut dem BGB553 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__553.html dürfte ich aber bei berechtigtem Interesse (ich kann nicht 2 Mieten bezahlen) untervermieten. Wenn ich nur ein weiteres Zimmer untervermiete (die Wohnung hat 3 Zimmer) und in einem Zimmer etwas von mir in der Wohnung lasse (Möbel), betrifft es ja nicht die gesamte Wohnung die ich untervermieten würde.
Mein Vermieter hat sich halt jetzt den kompletten Mai Zeit gelassen sich zurückzumelden und stellt mir absichtlich Beine. Kennt sich einer von euch mit Mietrecht aus? Nach den Infos im Netz darf ich sehr wohl einen weiteren Untermieter haben, so wie ich das verstehe!
6 Antworten
Es ist nicht "verboten", die das zu erlauben. Sondern man muss sagen, der Vermieter kann es erlauben oder verbieten.
Du musst aber unterscheiden, ob du die ganze Wohnung vermietest, oder nur einen Teil davon. Das Gesetz, das du genannt hast, gilt nur, wenn du einen Teil der Wohnung vermietest und für dich mindestens ein Zimmer reserviert hälst. Wenn du die ganze Wohnung vermieten willst, würde §540 gelten.
Nun hast du ein berechtigten Interesse wegen der wirtschaftlichen Lage. Das stimmt schon. Aber es bleibt trotzdem, dass du zu Gericht gehen musst und auf Zustimmung klagen musst. Nur weil du ein berechtigtes Interesse hast, bedeutet das nicht, dass du keine Genehmigung brauchst.
Und nun frage dich selber, ob es sich wegen 2 Monaten lohnt, vor Gericht zu gehen. Jedoch kannst du das dem Vermieter ankündigen, dass du das in Erwägung ziehst, weil es dein Recht ist. Vielleicht überlegt er es sich dann nochmal.
Danke, das ist eine hilfreiche Antwort!
Langsam sieht's so aus als ob da wirklich kompetente juristische Beratung angesagt wäre.An deiner Stelle würde ich mich da an den Mieterverein oder Mieterschutzbund wenden.
Bei dieser Sachlage ist der Vermieter berechtigt und verpflichtet, die Untervermietung zu erlauben. Macht er das nicht, ist er dir gegenüber schadenersatzpflichtig, so die aktuelle Rechtslage / Rechtsprechung. Das Urteil findest du im Netz.
Problem: Ein Untermieter hat Anspruch auf eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Zwischenmieter = Untermieter mit Zeitvertrag und der Vertrag des Untermieters läuft automatisch aus, wenn der des Hauptmieters beendet ist.
Wenn er die Zustimmung ohne relevanten Grund verweigert, kannst du Schadenersatz fordern.