Zwischen Ausbildung und Bos (Berufsoberschule) anspruch auf Arbeitslosengeld?

1 Antwort

selbstverständlich. du hast in deiner ausbildung beiträge zur arbeiotslosenversicherung entrichtet und hast somit ansprüche auf diese leistungen bei arbeitslosigkeit. der bezug von alg ist nicht davon abhängig, dass man "auf teufel komm raus" in dieser zeit eine arbeit suchen muss. zwar kann es sein, dass man dich für z.b. 4 wochen zu irgend einem zeitarbeitsunternehmen schicken wird, aber dort liegt es an dir, ob sie dich für so eine kurze zeit einstellen oder nicht. falls du aber gegen etwas verdienst in der wartezeit nichts einzuwenden hast, wärer das sogar eine sehr gutet lösung.

es ist doch auch für die agentur vorteilhaft, dass mit dir nur ein "kurzfristiger" kunde kommt und kein dauer-arbeitsloser.