Zwischen Ausbildung und Bos (Berufsoberschule) anspruch auf Arbeitslosengeld?
Hey Leute,
Folgende Situation: Derzeitig befinde ich mich, bis inetwa ende Juni in einer kaufmännischen Ausbildung. Nach selbiger werde ich ab mitte September die Bos (Berufsoberschule, bayrische Schulform zum nachholen des Abiturs) besuchen.
Nun zu meiner Frage: Um für die inetwa 2,5 Monate zwischen Ausbildung und der Bos Arbeitslosengeld zu beziehen, muss ich mich bei der Argentur für Arbeit als arbeitslos melden. Darf ich dort angeben, dass es bereits feststeht, dass ich nach der Ausbildung die Bos besuchen möchte oder würde ich in diesem Fall dann kein Arbeitslosengeld mehr bekommen? (da ich ja in diesem Fall nicht mehr "arbeitssuchend" wäre) oder müsste ich sagen, dass ich mich noch unsicher bin, ob ich danach woanders arbeiten möchte oder auf die Bos gehn will um Arbeitslosengeld zu beziehn?
Vielen Dank für alle Antworten schonmal im voraus :)
Mfg
1 Antwort
selbstverständlich. du hast in deiner ausbildung beiträge zur arbeiotslosenversicherung entrichtet und hast somit ansprüche auf diese leistungen bei arbeitslosigkeit. der bezug von alg ist nicht davon abhängig, dass man "auf teufel komm raus" in dieser zeit eine arbeit suchen muss. zwar kann es sein, dass man dich für z.b. 4 wochen zu irgend einem zeitarbeitsunternehmen schicken wird, aber dort liegt es an dir, ob sie dich für so eine kurze zeit einstellen oder nicht. falls du aber gegen etwas verdienst in der wartezeit nichts einzuwenden hast, wärer das sogar eine sehr gutet lösung.
es ist doch auch für die agentur vorteilhaft, dass mit dir nur ein "kurzfristiger" kunde kommt und kein dauer-arbeitsloser.